Emmerich Zeitplan für Betuwe-Protest

Emmerich · Die Stadt hat die Bürger bei einem Infoabend zu den anstehenden Betuwe-Ausbauplänen über ihre Möglichkeiten aufgeklärt. Klar ist: Viele Anwohner haben Ängste – und wer sich wehren will, muss sich klare Ziele stecken.

 Der Jurist Dr. Michael Oerder referiert zu den Betuwe-Plänen, konkret zu denen für den Abschnitt Praest-Vrasselt. Etwa 200 Menschen, größtenteils besorgte Anwohner, hören ihm zu.

Der Jurist Dr. Michael Oerder referiert zu den Betuwe-Plänen, konkret zu denen für den Abschnitt Praest-Vrasselt. Etwa 200 Menschen, größtenteils besorgte Anwohner, hören ihm zu.

Foto: Markus van Offern

Die Stadt hat die Bürger bei einem Infoabend zu den anstehenden Betuwe-Ausbauplänen über ihre Möglichkeiten aufgeklärt. Klar ist: Viele Anwohner haben Ängste — und wer sich wehren will, muss sich klare Ziele stecken.

Emmerich: Zeitplan für Betuwe-Protest
Foto: van offern

Die Anzahl der Bürger, die zum Informationsabend gekommen sind, zeige, wie wichtig das Thema sei, meinte Emmerichs Erster Beigeordneter Dr. Stefan Wachs bei der Begrüßung. Rund 200 Interessierte, vornehmlich aus Vrasselt und Praest, waren am Dienstagabend ins Pan gekommen, um sich über die Pläne zum Ausbau der Betuwe-Linie vor der eigenen Haustür zu informieren. Es ging um den Abschnitt 3.3 des Vorhabens, der von der Reeser Stadtgebietsgrenze bis "Schwarzer Weg" reicht.

Emmerich: Zeitplan für Betuwe-Protest
Foto: Archiv

Dr. Michael Oerder, Rechtsbeistand der Stadt, erklärte das Prozedere des Planfeststellungsverfahrens (PFV). Der wichtigste Tipp, den er parat hatte, lautete: "Definieren Sie Ihr eigenes Ziel. Sagen Sie, was Sie erwarten. Was jetzt nicht getan wird, wird auch in den nächsten 20 Jahren nicht gemacht."

Emmerich: Zeitplan für Betuwe-Protest
Foto: Markus van Offern

Es gebe verschiedene Ursachen möglicher "Betroffenheiten", wegen denen die Bürger Einwände gegen die vorliegenden Pläne einbringen könnten, referierte er. Unter anderem seien da die Inanspruchnahme von Grundstücken, Lärm, Erschütterungen, Verschattungen und die erdrückende Wirkung von Lärmschutzwänden. Bürger könnten Einflüsse durch elektromagnetische Strahlung fürchten oder mögliche Schäden durch Gefahrengüter, die durch die Bahn transportiert werden.

Bei Angst vor Lärm könnten Betroffene beispielsweise konkret fordern, dass eine Strecke verlegt oder tiefergelegt würde, oder, dass für besseren Lärmschutz gesorgt wird. Ein Ansatzpunkt für Einwände könne es auch sein, wenn die Prognosen zur Anzahl der verkehrenden Züge oder zu Zuglängen für falsch gehalten werden.

"Stellen Sie auch ruhig den Schienenbonus in Frage, der ist wissenschaftlich nicht abgesichert", so der Mitarbeiter der Kölner Kanzlei Lenz & Johlen. Der Schienenbonus ist eine Berechnungsmethode, bei der zur Beurteilung eines Geräuschpegels durch Schienenverkehr pauschal fünf Dezibel abgezogen werden.

Zu Auswirkungen von baubedingten Immissionen gebe es im PFV kaum Angaben, bemängelte Michael Oerder. Beim Thema "Erschütterungen" könnten Betroffene mögliche Maßnahmen wie eine Trogbauweise für alle Gleise oder besohlte Schwellen ansprechen.

Ob die Rechtsschutzversicherung bei einer Klage zahlen würde, wollte ein Anwohner wissen. Das bezweifelte Oerder: Eine Klage würde zum Bundesverwaltungsgericht gehen, die Versicherung zahle meist nicht. Er riet, konkret beim Versicherungsunternehmen nachzufragen.

Weitere Fragen machten deutlich: Die Bürger fürchten Wertminderungen von Gebäude durch Erschütterungen und Kosten, auf denen sie sitzen bleiben.

(moha)
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