Rees: Zu viel kassiert?
VON WOLFGANG HOPPE - zuletzt aktualisiert: 24.11.2007Rees (RPO). Vor dem Landgericht Kleve muss sich derzeit ein 54-Jähriger Reeser wegen Betruges verantworten. Ihm wird vorgeworfen, rund 160 000 Euro vom Arbeitsamt zu Unrecht bezogen zu haben.
Vier Verhandlungstage
Die Verhandlung ist auf insgesamt vier Termine angesetzt worden.
Sie soll am Montag vor dem Landgericht in Kleve fortgesetzt werden.
So viel Großzügigkeit einer Behörde setzte selbst den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer beim Landgericht Kleve in Erstaunen: Die „Agentur für Arbeit“ zahlte innerhalb von vier Jahren insgesamt 160 861 Euro an einen Reeser, der als „Vertriebsleiter“ in der Firma seiner Ehefrau ein Gehalt von monatlich 4 400 Euro bezog. Dabei gab die Frau nur ihren Namen als Firmeninhaberin und alleinige Gesellschafterin her, das Unternehmen wurde aber ausschließlich von ihrem Ehemann geführt.
„Das war dem Arbeitsamt bekannt“, sagte jetzt 54-Jährige, der sich bereits im vergangenen Jahr wegen Betruges vor Gericht verantworten musste. Nach einem schweren Verkehrsunfall im Jahre 1994 sitzt er im Rollstuhl. Er wurde er arbeitslos, rief dann aber 1997 einen Betrieb ins Leben, der mit Industrie-Werkzeugen und –Maschinen handelte. Da er als Selbstständiger nicht in den Genuss der „Eingliederungshilfe“ in Höhe von monatlich 3 350 Euro kommen konnte, arrangierte er in Absprache mit der „Agentur für Arbeit“ ein Angestelltenverhältnis in der auf den Namen seiner Frau gegründeten Firma.
Doch das war noch nicht alles. Vom Landschaftsverband Rheinland erhielt das Ehepaar weitere 26 000 Euro zur Unterstützung für den behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes. Laut Anklageschrift sollen als Beleg für die Verwendung des Geldes selbst gefertigte Rechnungen eingeräumt worden sein.
Am ersten Verhandlungstag äußerte sich der Beschuldigte umfassend zu den zur Last gelegten Vorwürfen. Demnach empfand er die Großzügigkeit des Arbeitsamtes seinerzeit als „ganz normal“, zumal ihm auch seitens des Beamtens alle erforderlichen Wege ohne Umschweife eröffnet wurden. Er habe dann nur noch die Antragsformulare ausfüllen müssen, und das Geld sei geflossen. Die Höhe seines Gehaltes habe dem ortsüblichen Einkommen und seinen früheren Monatsbezügen entsprochen. Das Gehalt sei auch tatsächlich – genau wie die Löhne weiterer Mitarbeiter – an ihn ausgezahlt worden. Das Unternehmen sei gut gelaufen, dass am Jahresende stets Gewinne erzielt werden konnten. Jedoch wurde das „Büro“, für das der Zuschuss des Landschaftsverbandes gezahlt wurde, nie fertig, und „seine“ Firma besteht inzwischen auch nicht mehr.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



