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Gelderland: Am Telefon abgezockt

VON CHRISTINA WAGEMANNS - zuletzt aktualisiert: 11.10.2011

Gelderland (RP). Elvira Schlabbers erhielt statt eines Tank-Gutscheins Ware, die sie nie bestellt hatte. Die 54-Jährige wurde Opfer eines Gewinnspielanrufs. Die Verträge sind in vielen Fällen rechtswidrig. Senioren sind häufig betroffen.

Wer nicht aufpasst, schließt am Telefon leicht ungewollte Verträge ab. Es gibt aber Möglichkeiten, sie wieder rückgängig zu machen.  Foto:  Gerhard Seybert
Wer nicht aufpasst, schließt am Telefon leicht ungewollte Verträge ab. Es gibt aber Möglichkeiten, sie wieder rückgängig zu machen. Foto: Gerhard Seybert

Elvira Schlabbers fühlt sich überrumpelt und betrogen. Nachdem die 54-jährige Geldernerin einen Anruf erhielt, bei dem man ihr einen Tankgutschein über zehn Euro versprach, flatterte prompt eine Rechnung über 9,90 Euro ins Haus. Sie habe einen Vertrag für nicht näher definierte Leistungen abgeschlossen, und der Betrag werde nun wöchentlich über ihre Handyrechnung abgebucht.

"Das ist eine Unverschämtheit", sagt sie. "Man vermutet nichts Schlimmes, dabei handelt es sich um eine reine Abzocke." Die Geldernerin wurde bei dem Anruf aufgefordert, eine kostenlose 0800-Nummer abzurufen, um sich für den Gutschein zu registrieren. Das tat sie auch und schloss somit den vermeintlichen Vertrag ab.

Info

Beratung

Verbraucherzentrale Eine Einrichtung der Verbraucherzentrale befindet sich in Moers, Kirchstraße 4. Telefonisch ist sie erreichbar unter Tel. 02841 22201.

Kreispolizei Kleve Ansprechpartner für dieses Thema sind Ute Theunissen Tel. 02821 5041980, und Johannes Gerads, Tel. 02821 5041988.

Die Rechtslage

Doch ein solcher Vertrag ist in den meisten Fällen rechtswidrig. "Firmen dürfen keine Verträge per Telefon mit einer Privatperson abschließen", erläutert Christian Fuchs von der Verbraucherzentrale Moers die Rechtslage. "Ein solcher Vertrag sollte sofort zurückgewiesen und auf gar keinen Fall bezahlt werden. Zusätzlich sollte der Abschluss widerrufen und eine Vertragsanfechtung eingeleitet werden." Dabei hilft die Verbraucherzentrale in ihrer Rechtsberatung.

Das Wichtigste sei, dass man standhaft bleibt und sich nicht einschüchtern lässt. "Die Firmen bauen Druck auf, wenn man nicht bezahlt, und drohen mit Pfändungen, Schufa-Einträgen und Vollstreckungen", berichtet Fuchs. "Doch davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen." Stattdessen rät er, das Unternehmen aufzufordern, sich den Vertrag zusenden zu lassen, um diesen anfechten zu können."

Thomas Wiedermann rät zur Anzeige. Foto: Gerhard Seybert

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte man darüber hinaus seine Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und nicht erwünschte Zahlungen zurückbuchen lassen. Besonders wichtig ist der Gang zur Polizei. "Es sollte in jedem Fall Anzeige erstattet werden", sagt Fuchs. Auch wenn es häufig schwer sei, die Firmen zur Rechenschaft zu ziehen, "da sie oftmals ihre Adressen verschleiern und somit schwer auffindbar sind oder zivilrechtliche Gesetzeslücken ausnutzen", erläutert Thomas Wiedermann von der Kreispolizei Kleve. "Doch versuchen sollte man es auf jeden Fall." Opfer einer solchen Abzocke sind oftmals Senioren. "Wen es trifft, ist zwar reiner Zufall, jedoch wird mit Hilfe eines Datenrasters verstärkt auf Anschlüsse älterer Personen geachtet", sagt Wiedermann. "Diese Personengruppe ist eher bereit für ein Gespräch, Jüngere legen oftmals direkt auf."

Damit man erst gar nicht von einer Telefonabzocke betroffen ist, rät Fuchs: "Man sollte äußerst sparsam mit seinen Daten umgehen – gerade am Telefon – und sich nicht auf solche Gespräche einlassen." Denn die Wahrscheinlichkeit, dass es sich hierbei wirklich um einen Gewinn handelt, ist laut seinen Angaben sehr gering.

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Quelle: RP/rl


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