Geldern: Angeklagter muss in die Psychiatrie
zuletzt aktualisiert: 07.02.2012Geldern (RP). Er schlug einem Zechkumpan in Geldern unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Er versetzte Passanten aus heiterem Himmel Ohrfeigen. Er riss eine Rentnerin zu Boden. Er verpasste einem Helfer einen Kopfstoß. Und er lieferte sich mit zwei Polizisten in einer Apotheke in Geldern eine Schlägerei. Und was sagt die Justiz?
"Der Angeklagte wird freigesprochen", so das Urteil der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve unter dem Vorsitz von Richter Jürgen Ruby gestern Nachmittag. Doch der Spruch ist alles andere als verwunderlich. Er hatte sich abgezeichnet, als der Angeklagte John B. (26), ein Asylbewerber aus Sierra Leone, den es nach Geldern verschlagen hatte, am ersten Prozesstag über sein Leben und seinen Gesundheitszustand berichtet hatte.
Nachdem gestern dann noch der psychiatrische Sachverständige, Dr. Jack Kreutz (Chefarzt der LVR-Klinik Bedburg-Hau) seine Sicht der Dinge dargelegt hatte, war der Freispruch die einzig logische Konsequenz. Auch Staatsanwalt und Verteidiger hatten übereinstimmend auf Freispruch plädiert.
Laut Kreutz leidet der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie. Er habe in großem Ausmaß gestörte Denkabläufe und lebe in einer angstvollen Grundhaltung. "Diese Angst entlädt sich in diesen motivlos anmutenden Handlungen", so Kreutz. Die Stimmen, die dem Angeklagten Befehle erteilten, hätten ihn so belastet, dass er bereits 2002 einen Versuch unternommen habe, sich selbst zu töten. Verschlimmert wird das Leiden des Afrikaners durch seine Alkoholabhängigkeit. Auch die meisten der im Prozess aufgebotenen 18 Zeugen hatten bei dem Angeklagten schwere Trunkenheitssymptome wahrgenommen, als er seine Taten beging.
Der Mediziner ging davon aus, dass es ohne eine weitere Behandlung erneut zu Gewalthandlungen kommen wird. Deshalb ordnete die Strafkammer B.s Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt an.
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