Geldern: Blauzungenkrankheit: neue Fälle
zuletzt aktualisiert: 19.10.2006Geldern (RPO). Nachdem im südlichen Kreisgebiet und in den angrenzenden Niederlanden die Blauzungenkrankheit nachgewiesen wurde, gehört der gesamte Kreis Kleve zum Gefährdungsbereich. Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld hat drei weitere Fälle im Kreis Kleve bestätigt. Damit ist die Seuche inzwischen in einer Rinderhaltung in Straelen und Rheurdt sowie in zwei Schafshaltungen in Wachtendonk festgestellt worden. Darüber hinaus gibt es weitere Verdachtsfälle im Kreis Kleve sowie einen Ausbruch der Krankheit in der niederländischen Gemeinde Afferden. Hierdurch gehören auch alle Kommunen im nördlichen Kreisgebiet zum Gefährdungsbereich.
Ab sofort gelten somit im gesamten Kreis Kleve in allen Wiederkäuer haltenden Betrieben folgende Regelungen: Alle Tiere stehen unter behördlicher Beobachtung und werden vom Veterinäramt überwacht. In den Betrieben sind täglich Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen und täglich Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt anzupassen. Die Tiere sind täglich von 18 bis 7 Uhr aufzustallen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tiere sowie deren Standorte mit zugelassenen Insektiziden behandelt sind. Wanderschafherden haben am Standort zu verbleiben. Der Transport von Schlacht-, Zucht- und Nutzrindern aus dem gefährdeten Gebiet ist mit Genehmigung des Veterinäramtes möglich und zum Teil an Untersuchungen, Behandlung mit Insektiziden, Meldungen an das zuständige Veterinäramt des Bestimmungsortes und an Transporte, die ausschließlich bei Tageslicht stattfinden, gebunden.
Weitere Informationen erteilt das Kreisveterinäramt unter % 0 28 21/8 52 29, Fax 0 28 21/ 8 52 30. Ein aktuelles Merkblatt sowie entsprechende Antragsformulare stehen im Internet unter www.kreis-kleve.de.
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