Geldern: Es gibt kein Beliebigkeits-Recht
VON C. HERRENDORF, NICHTRAUCHER - zuletzt aktualisiert: 24.07.2008Geldern (RPO). Stadt soll selbst bestimmen
Keine Frage: Zum Sinn und Unsinn des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes kann man eine klare Meinung haben (Mist), zum Vorgehen des Landes bei der Umsetzung auch (Murks). Aber eins geht nicht: Es kann nicht ins Belieben örtlicher Ordnungsämter gestellt werden, an welche Gesetze sich die örtliche Gastronomie zu halten hat und welche einfach einfach gar nicht kontrolliert werden. Eine „Kontrolliert-ja-eh-keiner“-Rechtsauffassung macht diejenigen zu Deppen, die sich an Recht und Ordnung halten. Das gibt es in der Gastronomie nicht für Hygiene- und Jugendschutzbestimmungen, das hat es auch beim Schutz der Nichtraucher nicht zu geben. Das Gesetz lässt Gastronomen etliche Auswege, in ihren Kneipen und Restaurants das Rauchen zu legalisieren. Aus Konflikt- oder Arbeitsscheu nicht einmal das zu kontrollieren, ist ordnungspolitisch nicht akzeptabel.
Das Land hat die Rollen clever verteilt. Die Guten sitzen in Düsseldorf und schützen die Passivraucher. Die Bösen sitzen in den Ordnungsämtern der Kommunen, müssen kontrollieren, ob die Wirte Räume für Raucher abtrennen, und im Zweifel saftige Bußgelder verhängen. Wie die Kommunen dies personell und finanziell bewerkstelligen, sagen die Guten leider nicht. Deshalb ist es richtig, dass das Gelderner Ordnungsamt nur einschreitet, wenn es gerufen wird. Alles andere regeln Gäste und Gastwirte schon selbst – indem sie wegbleiben beziehungsweise die Räume so einrichten, wie es den meisten Kunden gefällt. Denn in einem Punkt unterscheiden sich die Knöllchen fürs Falschparken von denen fürs Falschrauchen. Bei Park-Knöllchen bestimmt die Stadt, wo sie diese verhängt und wie sie die Einhaltung ihrer Vorschriften organisiert.
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