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Geldern: Gelderns neues Kehrpaket

VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 29.12.2009 - 17:44

Geldern (RPO). Ab 1. Januar fährt in der Innenstadt die kleine Kehrmaschine nicht mehr regelmäßig. Anwohner sind verpflichtet, einmal pro Woche selbst zu fegen. Auch beim Winterdienst ändert sich einiges für die Bürger.

Die Bürger in der Gelderner Innenstadt müssen ab dem kommenden Wochenende die Straße vor ihrem Haus selbst fegen. Laut Satzung muss dies wöchentlich geschehen.   Foto: RPO
Die Bürger in der Gelderner Innenstadt müssen ab dem kommenden Wochenende die Straße vor ihrem Haus selbst fegen. Laut Satzung muss dies wöchentlich geschehen. Foto: RPO

Anlieger in der Innenstadt müssen im neuen Jahr den Besen selbst in die Hand nehmen: Ab 1. Januar wird die Reinigung der Bürgersteige wieder komplett auf die Anwohner übertragen. Zwar steht genau dies schon seit Jahren in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Geldern. Bislang aber bot die Stadt den Service an, die kleineren Straßen und Gehwege mit einer Kehrmaschine zu säubern.

Das wird künftig nicht mehr der Fall sein. "Diese Serviceleistung der Stadt Geldern kann aufgrund von Personaleinsparungen bei den Beschäftigten der Betriebshöfe nicht mehr geleistet werden", sagt Stadt-Sprecher Herbert van Stephoudt. "Wir sparen dadurch eine Personalverstärkung", ergänzt Frank Hackstein, Leiter des Tiefbauamtes. Die Arbeit langfristig erkrankter Kollegen würde nicht an andere Kräfte vergeben, zudem würden Überstunden – beispielsweise durch Säuberung an Samstagen – eingespart.

Info

Geänderte Kategoriem

Straßen, die bei Schnee und Eis künftig von Anwohnern geräumt werden müssen (bisher war die Stadt dort zuständig):

Am Steeg, Marktweg (von Stettiner Straße bis Ecke Am Pannofen), Max-Planck-Straße, Dieselstraße, Am Güterbahnhof, Egmondstraße (von Issumer Tor bis Lindenallee), Lindenallee (von Breslauer Straße bis Fleuth), Mühlenweg (von Burgstraße bis Bahnhofstraße), Kapellener Markt (zwischen Haus Nummer 2 und 4), Ivensstraße (von Meiersteg bis Bahndamm), Vernumer Straße (von Meiersteg bis Bahndamm), Bergstraße (von Ringstraße bis Sportplatz) und Straelener Straße (Einmündung Bosserweg bis Stadtgrenze).

Wöchentliche Säuberung

Laut Satzung sind Anwohner verpflichtet, die "Gehwege einmal wöchentlich zu säubern". Zwischen 1. April und 30. September muss dies bis spätestens 19 Uhr geschehen, vom 1. Oktober bis 31. März bis 17 Uhr. Verboten ist "das Lehren des Unrats in Kanäle und Straßen".

Betroffen sind in der Innenstadt die Straßen Markt (an den Rändern), Bahnhofstraße, Karmeliterstraße, Glockengasse, Issumer Straße, Kapuzinerstraße, Hülser-Kloster-Gasse, Breestraße, Südwall. Südgasse, Hartstraße, Hülser-Kloster-Gasse und An het wette Kloster.

Laut Stadtverwaltung werde geprüft, inwieweit das strengere Konzept funktioniert. Wer sich nicht an seine Kehrzeiten hält, wird verwarnt und bekommt ein Bußgeld. Dies liegt laut Gebührensatzung nach Erinnerung an die aus der Satzung entstehenden Pflichten und nach der Einräumung einer Anhörung bei 150 Euro.

Auch beim Winterdienst stehen Änderungen an. Mehrere Straßen wurden in andere Kategorien eingestuft, so dass auch dort die Bürger in der Pflicht sind. Bei Straßen der Kategorie C – darunter fallen fast alle Wohngebiete – müssen Anwohner sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahnen bis zur Mitte freiräumen. Zwischen 8 und 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind "unverzüglich nach Beendigung des starken Schneefalls beziehungsweise Entstehen der Glätte zu beseitigen", heißt es laut Satzung.

Und zwar nicht nur auf dem Bürgersteig, sondern eben auch auf der Fahrbahn. Salze sollten nicht zum Einsatz kommen, gestreut werden muss mit "abstumpfenden Stoffen". Lediglich Straßen der Kategorien A und B räumt die Stadt Geldern selbst. Dabei handelt es sich vor allem um Hauptverkehrswege. Zum 1. Januar wurden mehrere Straßen neu eingeteilt (siehe Infokasten).

Quelle: RP

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