Geldern: Gericht: Letzte Chance für 17-Jährigen
VON MICHAEL KLATT - zuletzt aktualisiert: 05.03.2008Geldern (RPO). Richterin Angelika Eichholz ließ keinen Zweifel aufkommen: Mit ihrem Urteil gab sie dem 17-jährigen Angeklagten gestern vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Geldern die letzte Chance.
Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung bekam der Straelener für eine Reihe von Delikten zwischen Februar 2006 und Juli 2007. In dieser Zeit war der junge Mann „strafrechtlich auf allen Gebieten tätig“ geworden, wie der Staatsanwalt zusammenfassend feststellte. Betrug, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Drogenschmuggel listete der Anklagevertreter auf.
Mit dem Handy gefuchtelt
Der schwerwiegendste Vorfall passierte im März 2007 mitten in Walbeck. An ihm haben zwei Bewohnerinnen des Walbecker Hofgartens bis heute zu leiden. Damals wollten die jetzt 84-Jährigen einen Spaziergang zum Friedhof unternehmen. Doch bald sprangen zwei Jungs um sie herum, einer fuchtelte mit einem Handy, das laute Musik spielte, vor ihren Gesichtern herum und tat so, als wolle er ihnen die Beine wegtreten. „Aus Langeweile, wir wollten nur unseren Spaß haben“, sagte einer der beiden vor Gericht aus. Als ein Mann den Frauen zu Hilfe kam und einen Angreifer auf eine Bank drückte, flüchtete der zweite Täter und traf nach wenigen Metern auf den Angeklagten. Der begann mit dem Mann eine Rauferei, während der beide zu Boden fielen und der Mann eine Rippenprellung erlitt. Die Polizei machte dem Kampf ein Ende.
„Ich habe heute noch Angst, alleine aus dem Haus zu gehen“, berichtete eine der beiden Frauen. Auf Anordnung der Richterin entschuldigten sich beide Jugendliche bei den Seniorinnen. Der bullige Angeklagte musste von seiner ursprünglichen Darstellung, er habe nur einem Freund in Not helfen wollen, abrücken. Einräumen musste er auch die meisten der anderen ihm vorgeworfenen Straftaten – die Beteiligung an einer Kirmesprügelei und mehrere Einbrüche zusammen mit anderen, unter anderem im Holter Jugendheim „Gleis X“, wo Computer und Unterhaltungselektronik im Wert von 4500 Euro erbeutet wurden.
Zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung beantragte der Staatsanwalt für den Teenager, der schon Jugendarrest hinter sich hat, denn eine positive Sozialprognose sei ausgeschlossen. Das Gericht allerdings gewährte eine Bewährungszeit von drei Jahren.
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