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Issum: Große Hunde sind meldepflichtig

zuletzt aktualisiert: 19.08.2010

Issum (RPO). Die Verwaltung der Gemeinde Issum weist auf die Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW hin. Danach ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreicht, der zuständigen Behörde vom Halter zu melden. Dabei handelt es sich um so genannte "große Hunde".

Ein schwarzer Labrador hat zwei Kinder gebissen. Oft sind die gelehrigen Tiere als Suchhunde oder Begleithunde für Behinderte im Einsatz.  Foto: ddp
Ein schwarzer Labrador hat zwei Kinder gebissen. Oft sind die gelehrigen Tiere als Suchhunde oder Begleithunde für Behinderte im Einsatz. Foto: ddp

Diese dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für das Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese muss er zudem gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.

Was viele Hundehalter nicht wissen: Bei einem Wechsel des Hundes ist das neue Tier wieder entsprechend neu bei der zuständigen Behörde anzumelden, sofern es unter die Vorschriften des Landeshundegesetzes fällt. Dabei sind auch die Mikrochipnummer des neuen Hundes und ein aktueller Nachweis der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Für folgende Rassen ist eine Erlaubnis zum Halten des Hundes erforderlich: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Für diese Hunde gilt neben der Anleinpflicht auch die Maulkorbpflicht außerhalb eines befriedeten Besitztums.

Nähere Auskünfte zum Halten eines großen Hundes oder eines Hundes der genannten Rassen erteilt das Bürgerbüro der Gemeinde Issum, Zimmer 12, Herrlichkeit 7-9, Tel. 02835 1018.

Quelle: RP

 
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