Weeze Hunde am Arbeitsplatz — so klappt’s

Weeze · Beim Unternehmen Wystrach in Weeze sind Vierbeiner erlaubt. Gleich vier Hunde begleiten ihre Besitzer zur Arbeit. "Das funktioniert nur, wenn es der Chef erlaubt und Rücksicht genommen wird", sagt der Rechtsanwalt Peter Brohl.

 Jochen Wystrach mit seinem Golden Retriever und dem Hund einer Mitarbeiterin.

Jochen Wystrach mit seinem Golden Retriever und dem Hund einer Mitarbeiterin.

Foto: Seybert, Gerhard

Wer beim Unternehmen Wystrach in Weeze an den Empfangstresen tritt, wird nicht nur von Melanie Elbers freundlich begrüßt. Ein treuherziges Augenpaar schaut neue Besucher geduldig und interessiert an. "Die meisten sind froh, dass die Theke dazwischen ist", sagt die Buchhalterin. Denn Adele, ihre Mischlingshündin aus Landseer und Deutscher Dogge, hat schon eine imposante Größe, wenn sie sich von ihrem Schlafplatz neben dem Bürostuhl ihrer Besitzerin erhebt.

Melanie Elbers war die erste, die ihren Vierbeiner mit zur Arbeit nahm und setzte damit einen Trend. Mittlerweile haben vier Hunde in den großzügigen Büroräumen an der Industriestraße 60 in Weeze ihren Stammplatz. Auch zwei der drei Chefs des Weezer Unternehmens sind auf den Hund gekommen. Jochen Wystrach begleitet Golden-Retriever-Hündin Silver, Wolfgang Wolter bringt den Appenzeller-Sennenhund-Rüden Luke mit zur Arbeit.

Ein Stockwerk höher liegt zu Füßen der technischen Zeichnerin Martina Nowak Chatto, ein Briard. Vier Hunde unter einem Dach? "Das ist erst einmal kein Problem, wenn die Benimm-Regeln eingehalten werden", sagt Jochen Wystrach. Als Chef hat er auch darüber zu entscheiden, ob ein Hund an den Arbeitsplatz darf oder nicht. "Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, seinen Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen zu dürfen", erklärt Rechtsanwalt Peter Brohl von der Gelderner Kanzlei. "Der Arbeitgeber kann dies alleine bestimmen."

"Wenn alle anderen ihre Hunde mitbringen, bringe ich meinen auch mit", dachte sich dann Geschäftsführer Jochen Wystrach, als der eigene Familienhund angeschafft wurde. Bereut hat er die Entscheidung nie. "Es fehlt etwas, wenn der Hund nicht da ist", sagt der Geschäftsführer. "Hunde sind dankbar, machen Freude, leiten zur Bewegung an. Sie geben einem viel und nehmen einem ein Stück des Alltagsstresses."

Die Reaktionen der Nicht-Hundebesitzer auf die tierischen Mitarbeiter? Klar gebe es Kollegen, die sagen: "Dein Hund stinkt. Mach das Fenster auf", sagt Hundebesitzer Jochen Wystrach. Aber diese Bemerkungen verliefen alle auf einer sehr freundschaftlichen Ebene.

"Der Arbeitgeber hat weiterhin die Interessen der anderen Arbeitnehmer zu beachten", sagt dazu Rechtsanwalt Peter Brohl. "Diese haben ein Recht auf Ruhe und Sicherheit. Auch die Gesundheit der anderen Arbeitnehmer darf nicht gefährdet werden, zum Beispiel bei Allergien." Auch ein so genannter gefährlicher Hund, vor dem alle Angst hätten, würde gegen das Gebot der Rücksichtnahme sprechen.

"Ich denke nicht, dass jeder davon erbaut ist, dass wir hier so viele Hunde haben. Aber durch gegenseitige Rücksichtnahme geht das", erläutert Jochen Wystrach seine Erfahrungen im täglichen Miteinander. Rücksicht genommen werde natürlich auch auf die Kunden. "Wenn wir nicht wissen, wie ein Kunde reagiert, kommt es erst gar nicht zu einem Kontakt zwischen Kunde und Hund", berichtet Jochen Wystrach. Andererseits gebe es Kunden, die schon Leckerlies bereit halten, wenn sie die große Eingangshalle von Wystrach betreten.

"In der Summe überwiegen die positiven Dinge. Gerade auch für die Kollegen, die ihren Hund nicht zu Hause lassen müssen. Sie brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, wie es ihrem Vierbeiner geht." Und die anderen Mitarbeiter? Bei Wystrach leiht sich regelmäßig eine Mitarbeiterin den Hund vom Chef zum Gassi gehen aus, weil sie keinen eigenen Hund hat.

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