Geldern: Mutter eines Unfalltoten muss nicht für Straßenbaum zahlen
zuletzt aktualisiert: 04.06.2010 - 17:29Verkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) hat eine Zahlungsaufforderung an die Mutter eines Unfalltoten aus Geldern gestoppt.
Die Frau war von den Behörden aufgefordert worden, knapp 400 Euro zur Wiederaufbereitung des Straßenbaums zu zahlen, gegen den ihr 21-jähriger Sohn bei einem Glatteisunfall mit seinem Pkw geprallt war. Der junge Mann war bei dem Unfall gestorben.
Fingerspitzengefühl
"Ich habe Straßen.NRW angewiesen, diese Rechnung sofort zurückzuziehen", sagte der Minister. Der betreffende Mitarbeiter habe sicherlich nur seine Pflicht getan und den bestehenden Regeln gemäß gearbeitet. "In solchen Fällen müssen wir mehr Fingerspitzengefühl beweisen. Da sind eher persönliche Gespräche angesagt, aber keine Formbriefe", sagte Lienenkämper.
Nach Angaben des Düsseldorfer Verkehrsministeriums vom Freitag soll jetzt außerdem dafür gesorgt werden, dass eine neue Handlungsanweisung erarbeitet wird, wie zukünftig auf solch tragische "Einzelfälle" reagiert werden soll. Im konkreten Fall war an der Rinde des Baums beim Unfall ein Schaden entstanden.
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