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Geldern: Wie sage ich es dem Steuerzahler?

VON ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 30.08.2006

Geldern (RPO). Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Grundsteuer B abgewiesen hat, stapeln sich in die Finanzämtern unbearbeitete Widersprüche und Änderungsanträge. Noch ist unklar, wie die Finanzverwaltung den Bürgern die schlechte Nachricht mitteilen wird.

Info

Reaktion: Enttäuscht

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist enttäuscht, dass das Bundesverfassungsgericht keine Begründung abgegeben hat, warum es die Klage gegen eine Steuererhebung auf die Vermögenssubstanz nicht angenommen hat. Zur Erinnerung: Die Klage richtete sich lediglich gegen die Grundsteuer B auf selbstgenutztes Eigentum, bei dem keine Erträge entstehen.

Stapelweise ging die Einspruchs-Post zu Jahresbeginn täglich bei Ulrich Köllemann-Ohlerich. Nicht etwa, weil der Vorsteher des Gelderner Finanzamts oder seine Mitarbeiter irgendetwas falsch gemacht hätten, sondern weil immer mehr Bürger von einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Wind bekommen hatten: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 versuchte ein Kläger, die „Grundsteuer B“ für selbstgenutzes Eigentum zu Fall zu bringen – und Hunderttausende in ganz Deutschland schlossen sich mit Widersprüchen und Änderungsanträgen an ihre örtlichen Finanzämter an.

Widersprüche ruhen weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage inzwischen ohne Angabe von Gründen abgewiesen, die Brief-Berge der Bürger liegen weiter in den Finanzämtern. Als sich das Ausmaß des Bürger-Protestes abzeichnete, hatte Helmut Linssens Finanzministerium per Erlass geregelt, die Post bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegen zu lassen – anderenfalls hätten die Finanzämter die Widersprüche und Anträge gleich ablehnen müssen. Widersprüche, die bei den Städten landeten, würden in der Regel ebenfalls an die Finanzämter weitergeleitet – und stapeln sich dort zu Tausenden.

Keine Kosten für die Bürger

Wie geht es jetzt weiter? „Gute Frage, wir überlegen noch“, sagt Ulrich Köllemann-Ohlerich. Die Einsprüche, die ohnehin verfahrenstechnisch umstritten gewesen seien, könne man leicht abarbeiten. Bei der Masse der Änderungsanträge sei zu überlegen, ob man wirklich jeden einzelnen beantworten müsse oder dies zum Beispiel auch durch eine öffentliche Bekanntmachung oder ähnliches erledigen können, erläutert der Finanzamtsvorsteher. Kosten entstehen den betroffenen Bürgern durch die Ablehnung der Anträge nicht, diese wären erst bei einem Gang vor das Verwaltungsgericht fällig geworden. Weitergezahlt werden müssten die Grundsteuerabgaben für selbst genutztes Eigentümer ohnhin, für die Bürger ändert sich durch die Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts also nichts.

Quelle: RP

 
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