Geldern: Zeuge auf der Flucht
zuletzt aktualisiert: 16.08.2008Geldern (RPO). Viele Zeugen, viele Diskussionen, viele sprachliche Spitzfindigkeiten, viel heiße Luft. Auch der dritte Verhandlungstag vor dem Klever Landgericht im Prozess gegen einen inhaftierten Mörder, der im Dezember 2005 JVA-Beamte beleidigt haben soll, brachte wenig Klarheit.
Dem Dinslakener, der zur Tatzeit in der Haftanstalt Pont untergebracht war, wird vorgeworfen, einen Lehrer in der JVA mit Nazi und Nazischwein angesprochen zu haben. Der Angeklagte bestreitet, den erklärt den Vorwurf mit einem Missverständnis – er habe nur einen jüngeren Häftling vor einem rechtsradikalen Mitinsassen warnen wollen. Dem Lehrer gegenüber soll er früher zudem geäußert haben, lediglich das indonesische Reisgericht Nasi gemeint zu haben.
Ein ehemaliger Mithäftling und der betroffene Gefängnislehrer belasteten den Dinslakener, ein vom Angeklagten genannter Zeuge konnte nicht ausfindig gemacht werden – er war im vergangenen Jahr von einem Freigang zur JVA in Geldern-Pont nicht zurückgekehrt und gilt als flüchtig.
Bei einem weiteren Vorfall soll der 47-Jährige zwei JVA-Beamte aus ungeklärtem Anlass ebenfalls gravierend beleidigt haben. Beide Beamte, sowie eine weitere Zeugin, waren sich einig, dass die beleidigenden Äußerungen gefallen sind, machten aber bezüglich einiger Details widersprüchliche Aussagen.
Klar ist bislang nur, dass sich die Aussagen der JVA-Beamten komplett von denen des Angeklagten, der in jedem Fall seine Unschuld beteuert und sich missverstanden sieht, unterscheiden. Wie bei den vorangegangenen Verhandlungstagen auch zeigte sich der verurteilte Mörder wieder sehr bemüht, seine Sicht ausführlich und bis ins kleinste Detail zu schildern.
Bei einer abschließenden halbstündigen Verlesung einer mit Beweisanträgen gekoppelten Einlassung nannte der Dinslakener die halbe Justizvollzugsanstalt als Zeugen und warf den bisher gehörten Beamten Belastungseifer und Unglaubwürdigkeit vor. Zu einer Entscheidung über die Anträge wollte sich das Gericht gestern nicht durchringen.
Der Prozess wir am 19. August fortgesetzt.
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