Fußball: SVS verliert in Frankfurt
VON REINHARD PÖSEL - zuletzt aktualisiert: 24.01.2008Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Streit um die zu niedrigen Tore im Sportpark Dattenfeld gegen den SV Straelen letztinstanzlich entscheiden und die 4:0-Niederlage des SVS für rechtens erklärt.
Gestern verhandelte in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Goetz Eilers die Revision des Fußball-Oberligisten Germania Dattenfeld gegen das Berufungsurteil des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV). Die Spruchkammer hatte am 7. November 2007 auf eine Wiederholung des Spiels zwischen Dattenfeld und dem SV Straelen entschieden. Die Tore im Dattenfelder Sportpark waren um 22 Zentimeter zu niedrig gewesen.
Nach gut zweistündiger Erörterung des Sachverhaltes unterbrach das DFB-Sportgericht die Verhandlung für zunächst eine Stunde. Eilers und seine vier Richterkollegen – wegen einer möglichen Patt-Situation war die Zahl der Richter auf fünf erweitert worden – zogen sich zur Beratung zurück, die danach noch ein weiteres Mal um mehr als eine Stunde verlängert wurde.
„Mit mehr Schmackes“
„Wir müssen jetzt mit diesem Urteil leben“, sagte Tecklenburg, der sich kurze Zeit darauf schon wieder kämpferisch zeigte. „Eines verspreche ich, wenn Dattenfeld am 17. Februar zum Rückspiel nach Straelen kommt, werden wir mit noch mehr Schmackes in dieses Spiel gehen.“
In der Zwischenzeit hatte sich Straelens Vereinsboss Hermann Tecklenburg von Frankfurt aus bereits wieder auf die Heimreise begeben. „Ich wollte möglichen Staus aus dem Weg gehen“, sagte er. Über den Stand der von einem großen Medieninteresse begleiteten Verhandlung ließ sich Tecklenburg telefonisch durch Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain informieren. Gegenüber der Rheinischen Post zeigte sich Tecklenburg nach Verlassen der DFB-Zentrale optimistisch, dass es bei einer Wiederholung des Spiels bleibt. „Weiter 60:40 für uns“, sagte ihm sein Gefühl nach der mündlichen Anhörung, in der Schiedsrichter Perschke, der per Videokonferenz zugeschaltet worden war, weil er wegen einer Fußverletzung nicht persönlich anwesend sein konnte, ein Fehlverhalten nachgewiesen worden war. Der Schiedsrichter hätte dem Heimverein Zeit geben müssen, vor dem Anpfiff die festgestellte Abweichung der Torhöhe zu korrigieren. „Das hätten wir auch geschafft“, meinte Dattenfelds Vorsitzender Heinz-Georg Willmeroth.
Bereits wieder auf dem Trainingsgelände an der Römerstraße in Straelen angekommen, erreichte Tecklenburg die Nachricht seines Anwalts, der ihn darüber in Kenntnis setzte, das Urteil des Westdeutschen Verbandes auf Spielwiederholung sei aufgehoben und der Revision von Dattenfeld damit stattgegeben worden.
Der Kernsatz der durch Eilers mündlich vorgetragenen Urteilsbegründung lautet: „Auch das DFB-Bundesgericht hat eine Verletzung der Fußball-Regel 1 festgestellt, wonach eine erhebliche Abweichung der Torhöhe vom vorgeschriebenen Maß vorlag. Dieser regelwidrige Platzaufbau kann nicht automatisch zu einer Umwertung oder Neuansetzung des Spiels führen. Zu verlangen ist der Nachweis eines konkreten Zusammenhangs des fehlerhaften Platzaufbaus mit dem Spielergebnis. Dieser konnte vom SV Straelen nicht geführt werden.“
Tecklenburg zeigte sich über den unerwarteten Ausgang des Verfahrens überrascht und erklärte: „Respekt vor der Entscheidung des Gerichts. Für weise halte ich sie jedoch nicht. Das Gericht hätte das zu bewertende Spiel von einer generellen Aussage über eine fehlerhafte Torhöhe abkoppeln müssen. So aber musste das Gericht befürchten, mit einer Entscheidung pro Straelen in Zukunft einen Rattenschwanz ähnlich gelagerter Einsprüche verhandeln zu müssen. Dem wollte es offensichtlich aus dem Weg gehen.“
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