Goch: Airport: Entschädigung ausgehandelt
zuletzt aktualisiert: 30.05.2009Goch (RPO). Wie angekündigt, haben Ahmed Siegel und vier weitere Kläger ihre Klagen gegen den Flughafen in Weeze am Freitag zurückgezogen. Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber und Siegel betonten im Pressegespräch, dass damit der Rechtsstreit beendet sei. Dass bis zur Einigung der Parteien ein Jahr vergehen musste, habe an der komplexen Materie gelegen.
Folgendes ist nun "auf alle Zeiten geregelt", wie van Bebber es ausdrückte: Mit der Ergänzung der Genehmigung für den Flughafen ist festgelegt, dass Home-Base-Carrier mit lärmarmem Gerät von 6 bis 23.30 Uhr landen und von 6 bis 23 Uhr starten dürfen. Es gilt jeweils eine Verspätungstoleranz von einer halben Stunde. Doch die zeitlichen Vorgaben genügten nicht allein, um die Kläger umzustimmen.
Die Summen stehen fest
Festgelegt ist nun auch, dass Hubschrauber an Werktagen zwischen 6 und 22 Uhr und an Wochenenden zwischen 8 und 20 Uhr fliegen dürfen, dass Schubumkehr nach der Landung nur zulässig ist, wenn dies aus Sicherheitsgründen nötig ist, dass militärische Strahlflugzeuge und Überschallflugzeuge verboten sind.
Maximal dreimal im Jahr dürfen im Rahmen von Flughafenfesten zwischen 10 und 20 Uhr Kunstflieger ihre Runden drehen. Eigenheimbesitzer im Außenbereich, die durch mindestens 62 Dezibel Lärm belastet werden, bekommen vom Flughafen als Entschädigung für ein Einfamilienhaus 4500 Euro, 6000 Euro für ein Mehrfamilienhaus und 3000 Euro für eine Eigentumswohnung.
Wer den Lärm über seinem Kleingarten hinnehmen muss, kann 50 Cent pro Quadratmeter geltend machen. Alternativ zu den Pauschalen ist es möglich, Zahlungen in Höhe von zwei Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zu erhalten. Davon unabhängig hat Familie Siegel für sich ausgehandelt, dass ihr Hof auf Kosten des Flughafens mit umfassendem Lärmschutz versehen wird.
Ahmed Siegel versicherte, es habe ihm keine Freude gemacht, mit der Existenznot der Leute, die ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen, in Verbindung gebracht zu werden. "Aber es muss dennoch möglich sein, seine Rechte geltend zu machen."
Siegel ist der Ansicht, die verbliebenen Kläger von "Stopp Laarbruch" (es sollen vier sein plus die niederländische Gemeinde Bergen) seien gut beraten, ihre Klagen nun ebenfalls zurückzuziehen.
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