Foto: Klaus-Dieter Stade
Mehr als 26.000 Euro soll Andrea van Bebber an die Kindergeldkasse zurückzahlen - weil sie in den Niederlanden arbeitet. Hier haben wir für Sie einige Reaktionen unserer Leser zusammengefasst.
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Andre Sparfeld
Habe in einer Eures-Euregio Broschüre mit Stand 2005 gelesen: Alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater arbeitet in den Niederlanden: Es wird nur der niederländische "kinderbijslag" (71.49 Euro im Monat) gezahlt! D.h. kein Anspruch auf deutsches Kindergeld! Wer hier gepennt hat (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kinderkasse) wird zwar nicht mehr nachvollziehbar sein, aber ich hoffe, dass die deutsche Seite in so einem Fall etwas Nachsicht gewähren lässt.
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Heinz-Werner Knümann, Uedem
Typisch deutsche Demokratie!!! Das Kindergeld, wie der Name sagt, steht doch den Kindern zu, gleich wer da der Antragsteller ist. Hätte die Mutter auch in den Niederlanden Kindergeld bezogen, wäre die Rückforderung verständlich. So nicht.
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Uschi Streek
Hier wiehert mal wieder der Amtsschimmel, wie er im Buche steht. Anstatt der Frau mit sachdienlichen und schnellstmöglichen Hilfestellungen zur Seite zu stehen, wird ersteinmal kräftig ankassiert und anschliessend der Vorgang nochmal ausgiebig geprüft. Schön, dass wir in Deutschland leben!
Ich drücke der jungen Frau die Daumen, dass ihr Anwalt eine Prüfung vor der Zahlungsfrist durchdrückt. Ich empfehle den Sachbearbeitern bei den Behörden eine Schulung in Sachkompetenz und Hilfsbereitschaft! Gesetze Buchstabe für Buchstabe zu befolgen gehört nicht in eine Welt mit Menschen aus Fleisch und Blut!
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Oliver Zimmer
Ich hatte den selben Ärger mit der Familienkasse Wesel. Das ganze wird auch noch dadurch kompliziert, dass Deutschland in meinem Fall die anteiligen Zahlungen für zwei Jahre zurückgefordert hat, die Niederlande aber nur für maximal ein Jahr rückwirkend zahlen.
So familienfreundlich ist das Leben in der EU. Auch ich bin von niemandem informiert über die Auswirkungen des Lebens in zwei Orten in zwei EU-Ländern worden. Mittlerweile arbeite ich in Belgien, pendle immer noch am Wochenende und das Leben ist noch komplizierter, da immer wieder Formulare für die belgischen Autoritäten ausgefüllt werden müssen. Da wünscht man sich alte Zeiten zurück, in denen es zwar nicht so einfach war über die Grenze zu kommen, dafür aber alles 100%-ig klar geregelt war.
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Jörg Schmitz, Norwegen
Die deutschen Behörden zeigen mal wieder null Fingerspitzengefühl und auch das deutsche Rechtssystem erweist sich in diesem Fall mal wieder als miserabel. Seit einiger Zeit lebe ich mit meiner Familie in Norwegen. Hier spielt es keine Rolle wo man denn nun Arbeitet. Kindergeld wird gezahlt, wenn man einen ständigen Wohnsitz in Norwegen hat und nicht aus einem anderen Land Kindergeld bezieht. So einfach ist das. An dieser Art von Bürokratie kann sich das deutsche System mal eine Scheibe abschneiden. Mit wenigen Worten ist hier die Sachlage klar und deutlich geregelt.
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Uwe Kolmans
Da wird viel über Familienpolitik und Kinderfreundlichkeit diskutiert, und nun das. Soviel zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland.
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Monika Feller, Uedem
Aus Erfahrung weiss ich sehr gut was Frau van Bebber zur Zeit durchmacht. Ich war fast in der gleichen Situation. Als ich in den Niederlanden gearbeitet habe, haben sie mir auch durch einen dummen Zufall das Kindergeld gestrichen und die Kindergeldkasse sagte mir, dass mein Ex-Mann den Differenzbetrag in Deutschland beantragen könnte. Es war ein langer Weg dorthin, nach fast zwei Jahren hatten wir es geschafft. Ich bekam dann endlich von den Niederlanden 108 Euro Kindergeld im Vierteljahr den mehr bezahlt die Niederlande nicht und den Rest bekam ich aus Deutschland. Ich kann nur sagen: Liebe Frau van Bebber bleiben sie am Ball und kämpfen sie weiter ich hoffe, dass auch sie Erfolg haben.
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Götz Gleitsmann
Die Forderung der Kindergeldkasse ist nicht gerechtfertigt. Zwischen einem Arbeitsplatz dies- oder jenseits der Grenze zu unterscheiden ist von der Sache der unlogisch. Weiterhin ist für den Anspruch auf Kindergeld der Wohnort entscheidend.
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Heinz-Willi Böhmer, Bedburg-Hau
Die Lösung liegt doch eigentlich auf der Hand! Der Vater war bzw. ist berechtigt einen Antrag zu stellen, also liebe Arbeitsagentur - Flexibilität und Menschenverstand beweisen. Aus der Berichterstattung ist kein Missbrauch zu erkennen, nur eine Unwissenheit bei der Beantragung, daher ist es unverantwortlich, diese Frau derart ins Unglück zu stürzen!