Goch: Tochter qualvoll erstickt
VON GUIDO SCHWARTGES - zuletzt aktualisiert: 02.10.2009Goch (RPO). Die 45-jährige Pfalzdorferin, die Ende April ihre geistig behinderte Tochter tötete, steht jetzt in Kleve vor dem Landgericht. Insgesamt fünf Verhandlungstage sind vom Schwurgericht angesetzt worden.
GOCH / Kleve Das Schwurgericht Kleve eröffnete gestern die Verhandlung gegen eine 45-jährige Frau aus Goch-Pfalzdorf. Die gelernte Erzieherin Silvia H. ist angeklagt, so der Staatsanwalt, ihre Tochter "heimtückisch und grausam getötet zu haben". Die Frau habe sich am Morgen des 30. Aprils diesen Jahres mehrfach über die geistig behinderte Tochter Katharina geärgert, sie dann überzeugt, nicht zu ihrer Arbeit in einer Behindertenwerkstatt in Kleve zu fahren.
Versuch der Vertuschung
Die Tochter wurde von der 45-Jährigen gefesselt, dann zog ihr die Frau eine Mülltüte über den Kopf, die sie mit Paketband befestigte. Als sie nach 20 Minuten wieder in die Küche kam, war die Tochter "qualvoll erstickt", so die Anklage. Nach der Tat habe die Mutter versucht, das Geschehen wie eine Vergewaltigung aussehen zu lassen.
Fortsetzung
Die Gerichtsverhandlung wird heute fortgesetzt, dazu sind die ersten Zeugen geladen. Insgesamt ist die Verhandlung auf fünf Tage angesetzt. Weiter geht es dann am Donnerstag, 8. Oktober, und Freitag, 9. Oktober. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch, 14. Oktober, vom Schwurgericht gefällt.
Silvia H. war zunächst in der JVA Dinslaken untergebracht und befindet sich jetzt in den Rheinischen Kliniken in Bedburg-Hau. Seit einem Unfall 2007 und einer anschließenden Rückenoperation stand sie durchgängig unter Einfluss einer Reihe von Schmerzmitteln. Diese ließ sie sich von ihrem Schmerztherapeuten und ihrem Orthopäden verschreiben, manchmal auch vom Hausarzt. "Ich habe mich selbst medikamentiert, an guten Tagen weniger, an schlechten mehr genommen", so die 45-Jährige. Wenn die Medikamente nicht mehr ausreichten, um einzuschlafen, habe sie sie mit Alkohol genommen. "Mein Mann hat sich um seine behinderte Frau gekümmert, aber ich wollte nicht behindert sein", sagte die Angeklagte – ein Zustand, den sie Tag für Tag bei Ihrer Tochter beobachten konnte. Während sie spricht, wiegt sie sich fortwährend auf dem harten Gerichtsstuhl vor und zurück – vor Schmerzen. Die Tochter Katharina sei sehr ordentlich gewesen und habe im Haushalt geholfen. Aber sie habe auch nerven können und "sich jeden Tag über etwas aufregen müssen".
Silvia H. war bis zu ihrem Unfall gut zurechtgekommen. Wollte bewusst als Erzieherin mit Jugendlichen oder geistigbehinderten Kindern arbeiten. Ihren Unfall, nach dem sie nicht mehr arbeiten konnte, hatte sie später in einer Kleinkindergruppe, in die sie gegen ihren Wunsch versetzt worden war. Das Opfer der Tat, Tochter Katharina, war wegen ihrer Behinderung nicht auffällig. Sie war überall in der Nachbarschaft wegen ihrer fröhlichen Art und Redseligkeit bekannt.
Brisantes Detail der Gerichtsverhandlung: Der Mann der Angeklagten tritt als Nebenkläger gegen seine Frau auf. Ihre Aussagen bei der Polizei haben sowohl der Mann als auch der gemeinsame Sohn gemacht, ob sie bei ihrer Vernehmung als Zeugen aussagen werden, bleibt abzuwarten.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



