Goch Vorwurf der Tierquälerei gegen Gocher Schweinezüchter

Goch · In einem Zuchtbetrieb mit 800 Sauen sollen kranke Ferkel gegen die Wand geschlagen werden, um sie zu töten, so Tierschützer.

Das Deutsche Tierschutzbüro Köln wirft einem Gocher Schweinezuchtbetrieb massive Tierquälerei vor. "Dort sollen kranke Ferkel gegen die Wand geworfen werden, um sie zu töten", so gestern Stefan Klippstein, Pressesprecher des Tierschutzbüros in Berlin. "Wir haben gegen den Betreiber der Schweinezucht Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet."

Denn: Bei der Organisation habe sich eine Insiderin gemeldet, die berichtet habe: In jenem Gocher Betrieb mit 800 Schweinen sei es Alltag, dass kranke Ferkel auf diese Weise getötet würden, um Tierarztkosten zu sparen. "Laut dieser Insiderin, die uns detailliert berichtet hat, ist dies hundertfach in den vergangenen zehn Jahren passiert. Nachdem wir diese Schreckensnachricht erhielten, stellten wir sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve", so Stefan Klippstein weiter. "Auch der zuständige Amtsveterinär wurde informiert und wird den Schweinemäster nun zu diesen Taten befragen."

Nach RP-Recherchen ging die besagte Anzeige aber nicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Kleve, sondern direkt beim Veterinäramt des Kreises Kleve ein. Wie Eduard Großkämper, Sprecher des Kreises, gestern auf Anfrage der RP berichtete, sei der Kreis vor einigen Tagen vom Deutschen Tierschutzbüro über die Vorwürfe informiert werden. Nachdem die Anzeige eingegangen sei, habe der Kreis den Betrieb umgehend überprüft.

"Trotz allem." Denn, so Großkämper weiter: Wie die Amtstierärzte des Kreises berichteten, handele es sich bei dem angeschuldigten Betrieb nicht etwa um ein "schwarzes Schaf". "Er werde von zwei Diplom-Agraringenieuren geführt, ständig kontrolliert". Ständig, nämlich monatlich, sei ein Tierarzt im Haus. Aber: Es komme halt immer wieder vor, dass neu geborene Ferkel sich als nicht lebensfähig erwiesen. "Und nach dem geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es erlaubt, und es ist, wie mir berichtet wurde, in der Landwirtschaft auch durchaus üblich, diese Tiere durch einen dumpfen Schlag auf den Kopf sofort zu töten."

Bedingung: Sie müssten gerade geboren worden, nicht schwerer als fünf Kilo und nicht lebensfähig sein. "Und dabei ist es offenbar auch üblich, den dumpfen harten Schlag auf den Hinterkopf den kranken Tieren beizubringen, indem man sie mit dem Kopf auf den Betonboden schlägt." Oder eben gegen eine Wand. Unmittelbar danach müssten die Landwirte die Tiere dann abstechen und ausbluten lassen, um den schnellen Tod sicherzustellen, so Großkämper weiter. Bedingung sei aber, dass die Tiere nicht überlebensfähig seien und keine anderen Betäubungsverfahren, beispielsweise durch einen gerade anwesenden Tierarzt, zur Verfügung stünden. Noch Ende Dezember sei auf EU-Ebene diese Regelung rechtlich bestätigt worden, so Großkämper.

Stefan Klippstein zur RP: "Nach unserer Einschätzung liegen allerdings Ordnungwidrigkeiten und Straftaten nach dem Tierschutzgesetz vor. Ein Tier gegen die Wand zu schlagen, um es zu töten, ist für das Tier mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden." Zudem sei es strafbar, ein Tier zu töten, nur um Tierarztkosten zu sparen. Klippstein, gelernter Tierpfleger, machte deutlich, er sehe solche Probleme vor allem in der Massentierhaltung. "Jeder Verbraucher, der Fleisch aus Massentierhaltung möglichst billig kaufe, unterstütze letztlich solche Praktiken.

(RP/rl)
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