Kevelaer: 5000 Euro für Fluglärmopfer
VON ANJA SETTNIK - zuletzt aktualisiert: 14.08.2009Kevelaer (RPO). In der öffentlichen Bürgerbegegnungsstätte Winnekendonk wollten die Flughafengegner gestern unter sich sein. Es ging um die Frage: weiter klagen oder nicht? Der Airport hat etwa 120 Betroffenen Geld angeboten.
Thema Nachtflug
Weil in Diskussionen der Flughafengegner immer wieder die Sorge aufkommt, nach einer Einigung werde irgendwann das Nachtflugverbot aufgeweicht, betonte van Bebber im Gespräch noch einmal, das sei ohne ein komplett neues Genehmigungsverfahren gar nicht möglich. Entsprechend müsse eine solche Klausel bei der Einigung nicht festgeschrieben werden.
Sind die Privatklagen gegen den Airport Weeze in Kürze komplett vom Tisch? Die Aktionsgemeinschaft "Stopp Laarbruch" traf sich gestern zu einer Mitgliederversammlung, die anders als die üblichen monatlichen Treffen offenbar als nicht-öffentlich geplant war. Die Rheinische Post wurde deshalb aus dem gut besetzten Saal komplimentiert. Die Vorsitzende Heike van Straelen kündigte an, heute das Ergebnis der für den späten Abend erwarteten Abstimmung mitteilen zu wollen.
Van Bebber bestätigt Summe
So viel war am Rande zu erfahren: Der Flughafen hat solchen Mitgliedern des Aktionsbündnisses, die an namentlich genannten, besonders betroffenen Straßen wohnen, ein Angebot gemacht. Wie Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber der Rheinischen Post gestern Abend bestätigte, handelt es sich um 600 000 Euro, die auf etwa 120 Personen verteilt werden sollen. Betroffene Haushalte können also mit 5000 Euro rechnen, wenn der Verein die Vereinbarung mit dem Airport unterschreibt.
Wenngleich das Abstimmungsergebnis zu diesem Zeitpunkt noch offen war, signalisierten mehrere Betroffene gegenüber der RP, dass sich "Stopp Laarbruch" kaum leisten könne, weiter den Klageweg zu verfolgen. Das Vereinskapital wäre damit weit mehr als aufgebraucht. Sollte es so kommen, dass die Fluglärmgegner die Klage zurückziehen, ist der Flughafen ein gutes Stück weiter. "Wenn zumindest die Privatseite schon einmal befriedet ist, können wir damit erst einmal sehr gut leben", sagt van Bebber. Eine für den 12. November angekündigte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster sei dann überflüssig. Die Klage der niederländischen Gemeinde Bergen habe sowieso ein anderes Aktenzeichen und würde zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt. Teilnehmer der gestrigen Veranstaltung deuteten an, heute nicht mehr daran zu glauben, den Flughafen verhindern zu können, was eigentliches Ziel der Vereinigung war. Die angebotene Entschädigung sei vermutlich das Maximum, das noch herauszuholen sei. Zwei Kläger, die früher mit dem Flughafen einig wurden, haben wesentlich mehr erreicht (RP berichtete).
Am 14. Juli hatten sich die Vertreter des Airports und der Aktionsgemeinschaft vor dem Oberverwaltungsgericht zum Erörterungstermin getroffen. Danach hatten die Richter festgestellt, "durchaus noch Chancen für eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes" zu sehen, wie ein Sprecher anschließend zusammenfasste. Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber und Miteigentümer Herman Buurman hatten gegenüber der RP ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Gespräche erfolgreich sein würden. Van Bebber: "Es wäre vernünftig, jetzt einzulenken."
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