Weeze 82 Kinder für erste Klassen

Weeze · An den beiden Grundschulen der Gemeinde Weeze sind 82 Kinder angemeldet worden. Über die Entwicklung der Primarschulen im Ort sprach RP-Redakteurin Anja Settnik mit Weezes Kämmerer Johannes Peters, der auch für die Schulverwaltung zuständig ist.

 Johannes Peters, zuständig für die Weezer Schulen.

Johannes Peters, zuständig für die Weezer Schulen.

Foto: seyb

Herr Peters, hatten Sie mit 82 Anmeldungen gerechnet?

Johannes Peters Wir hatten 15 weitere Familien, deren Kinder bis zum 30. September 2012 sechs Jahre alt werden, zur Anmeldung aufgerufen. Vier Kinder werden jedoch Schulen außerhalb der Gemeinde besuchen, elf Eltern haben die Anmeldetermine verstreichen lassen. Die Erziehungsberechtigten werden erneut angeschrieben und auf die Schulpflicht hingewiesen.

Warum besuchen Weezer Mädchen und Jungen auswärtige Schulen?

Peters Das sind praktisch immer Kinder, die an den Grenzen zu Twisteden, Uedem oder Goch wohnen. Deren Eltern fahren den Nachwuchs selbst zur Schule.

Wie sind die Anmeldungen auf die zwei Grundschulen verteilt?

Peters Das ist diesmal relativ ausgewogen – 45 an der Marienwasserschule, 37 an der Petrus-Canisius-Schule. Aber es kommen, wie gesagt, noch einige dazu. Beide Schulen werden zwei Züge bilden.

Wie sieht's mit der Inklusion aus – gibt es schon Anmeldungen von behinderten Kindern?

Peters In den kommenden Monaten finden ja erst einmal die Schulparcours und die Schuleingangsuntersuchungen statt. Erst danach werden wir vom Kreis erfahren, für welche Kinder sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Diejenigen Kinder, die integrativ unterrichtet werden können und sollen, werden an der Marienwasserschule aufgenommen. Rektorin Christine Schwetzel-Feja hat da viel Erfahrung. Zudem ist das Gebäude ebenerdig, was ja für körperbehinderte Kinder ein großer Vorteil ist.

Sind noch verspätete Anmeldungen von i-Dötzchen noch möglich?

Peters Natürlich. Neben denjenigen, die den Termin verpasst haben, gibt es auch immer Familien, die noch zuziehen. Auf Antrag werden auch jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, angenommen, wenn sie die geistigen und körperlichen Anforderungen erfüllen.

(RP)
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