Weeze: Airport: Bezirksregierung ergänzt Betriebsgenehmigung
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 01.05.2009 - 15:40Weeze (RPO). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Flughafen Niederrhein nach eigenen Angaben am Maifeiertag eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung vom 20. Juni 2001 zugestellt.
Diese ergebe sich "als Folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober vergangenen Jahres. Das Gericht hatte die gegen die Betriebsgenehmigung ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, aber das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Vorliegen von Abwägungsfehlern bemängelt.
Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung enhalte nunmehr eine vollständige UVP sowie eine komplett neue Abwägung der Lärmbelange der Anwohner unter Berücksichtigung des besonderen Interesses an der Deckung des Verkehrsbedarfs.
Entsprechend den Vorgaben sei "absoluter Schutz der Nachtkernzeit" verfügt worden. Die geänderte Genehmigung gelte ab sofort, sagte Bernhard Hamacher, Sprecher der Bezirksregierung. Vorgeschrieben sei eine generelle Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr, Homecarrierer, die Flugzeuge mit höchster Lärmzulassung verwenden, dürfen von 6 bis 23 Uhr starten und bis 23.30 Uhr landen.
Von Ryanair gab es noch keine Reaktion. Das Unternehmen hatte damit gedroht, die Basis in Weeze aufzulösen.
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