Weeze: Airport-Rechtsstreit geht erst im Juni weiter
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 20.03.2009Weeze (RPO). Dem Airport Weeze stehen drei weitere Monate des Wartens bevor. Das ist das Ergebnis des gestrigen Erörterungstermins vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde aufgefordert, innerhalb dieser Zeit ihre genauen Pläne darzulegen. Das bestätigte Pressesprecher Bernhard Hamacher.
Umweltprüfung nachreichen
Bis Ende Juni soll die Bezirksregierung dem Gericht einen Entwurf präsentieren, in dem sie darstellt, was in ein so genanntes ergänzendes Verfahren eingebracht werden soll. Mit einem ergänzenden Verfahren könnten Mängel an der Betriebsgenehmigung nachgebessert werden. Dabei geht es um Themen wie das Nachreichen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, um die Lärmbelastung und darum, dass bei der Genehmigung die militärische Vorbelastung nicht hätte berücksichtigt werden dürfen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt den Fall der entzogenen Betriebserlaubnis des Airports Weeze, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diesen zurückverwiesen hat. Die Leipziger Richter hatten unter anderem kritisiert, dass die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht hatte, als der Militärflughafen Laarbruch zum Zivilflughafen Weeze umgewandelt wurde.
Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber ging mit einem positiven Gefühl aus dem mehrstündigen Gesprächstermin heraus. "Mit den anstehenden Änderungen gehen wir davon aus, dass wir ab Ende Juni eine rechtsstabile Genehmigung in den Händen halten werden." Ahmet Siegel, dessen Frau zu den Privatklägern gehört, glaubt indes, dass sich "die Sache noch ewig lang hinziehen kann". Er berichtet, das Gericht habe Bezirksregierung und Airport mit auf den Weg gegeben, sich mich den Klägern zu einigen.
Ludger van Bebber erklärte, dass der Airport weiterhin Gespräche mit Klägern führen werde. Nicht alle seien zu einer Einigung bereit. Bei dem Erörterungstermin war auch Airport-Investor Herman Buurman anwesend.
Kläger reicht Eilantrag ein
Unabhängig von dem gestrigen Termin hat einer der Privatkläger einen Eilantrag in Münster eingereicht. Damit will er erreichen, dass Nachtflug ab 22 Uhr nicht mehr möglich ist. Ob diesem Antrag stattgegeben wird, ist nach Angaben von Gerichtssprecher Ulrich Lau noch nicht geklärt.
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