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Weeze: Airportgegner warten auf ihr Urteil

VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 13.09.2008

Weeze (RPO). Im internen Streit der Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm ist Ende September mit einem Urteil zu rechnen. Ein Mitglied der Aktionsgemeinschaft hatte im vergangenen Jahr Klage eingereicht, um die Wiederholung der Vorstandswahl vom Oktober 2006 und die Einsetzung eines Notvorstands vor dem Amtsgericht Geldern zu erstreiten. Die Wahl war damals im absoluten Chaos versunken, die Sitzung geprägt von gegenseitigen Anschuldigungen und Beleidigungen. Der Kläger wirft dem jetzigen Vorstand unter der Vorsitzenden Heike van Straelen vor, 2006 nicht ordnungsgemäß zu der Sitzung eingeladen zu haben.

Der jetzige Vorstand weist die Anschuldigen von sich. Er erklärte nach Bekanntmachung der Klageabsichten im vergangenen Herbst gegenüber der Rheinischen Post: „Verantwortlich für die Einladung der Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung 2006 war nicht die jetzige Vorstandsvorsitzende sondern der damalige Ahmet Siegel.“ Der jedoch meint, ebenfalls nicht verantwortlich zu sein und von den Einladungen gar nichts gewusst zu haben: „Das war nicht meine Aufgabe, das war Aufgabe des Geschäftsführers.“ Er habe weder eingeladen noch organisatorisch daran mitgewirkt. Sollte sich der Kläger – immer noch Mitglied der Aktionsgemeinschaft – vor Gericht durchsetzen, soll ein Notvorstand eingesetzt werden. Vorgeschlagen haben sich dafür unter anderem Ahmet Siegel und dessen Ehefrau.

Siegel: „Buurman liquide“

Dem Flughafen gegenüber zeigt sich Siegel inzwischen versöhnlich. „Ein Aus des Flughafens lässt sich nicht verwirklichen“, meint er. „Und Herr Buurman hat mittlerweile bewiesen, dass er liquide ist.“ Siegels Ziel ist ein außergerichtlicher Vergleich mit dem Airport. „Wir sind da immer noch dran“, sagt er. „Man muss versuchen, zusammenzukommen und eine gemeinsame Lösung zu finden.“ Seine Vorstellung: Der Airport sollte sich mit seinen Gegnern beispielsweise darauf einigen, die Flugzeiten nicht enorm auszudehnen.

Der Gerichtstermin im Klagefall Aktionsgemeinschaft vs. Aktionsgemeinschaft ist für Dienstag, 30. September, angesetzt.

Quelle: RP

 
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