Weeze: Entschädigung ausgehandelt
VON ANJA SETTNIK - zuletzt aktualisiert: 30.05.2009Weeze (RPO). Gestern erläuterten Flughafenchef Ludger van Bebber und Ex-Kläger Ahmet Siegel Einzelheiten zur außergerichtlichen Einigung. Wer 62 Dezibel Lärm hinnehmen muss, bekommt 4500 Euro.
Regelungen
Die Lärmschutzkommission berät über zwei Flugrouten – eine Abflugroute soll um 15 Grad Richtung Norden verschwenkt werden, eine andere, die über Goch führt, um ein Grad, damit die Bewohner von Rees-Mehr weniger gestört werden. Ludger van Bebber betonte, im Hinblick auf künftige Projekte wünsche er sich, mit den Nachbarn möglichst weitreichenden Konsens zu erreichen.
Wie angekündigt, haben Ahmet Siegel und vier weitere Kläger ihre Klagen gegen den Flughafen in Weeze zurückgezogen. Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber und Siegel betonten im Pressegespräch, dass damit ihr Rechtsstreit beendet sei. Weitere Klagen sind jedoch noch anhängig. Dass bis zur Einigung der Parteien ein Jahr vergehen musste, habe an der komplexen Materie gelegen.
Folgendes ist nun "auf alle Zeiten geregelt", wie van Bebber sagte: Mit der Ergänzung der Genehmigung ist festgelegt, dass Home-Base-Carrier mit lärmarmem Gerät von 6 bis 23.30 Uhr landen und von 6 bis 23 Uhr starten dürfen. Es gilt jeweils eine Verspätungstoleranz von einer halben Stunde. Das Thema Nachtflug dürfte mit diesen Bestimmungen dauerhaft vom Tisch sein.
Die Summen stehen fest
Festgelegt ist nun auch, dass Hubschrauber an Werktagen zwischen 6 und 22 Uhr und an Wochenenden zwischen 8 und 20 Uhr fliegen dürfen, dass Schubumkehr nach der Landung nur zulässig ist, wenn dies aus Sicherheitsgründen nötig ist, dass militärische Strahlflugzeuge und Überschallflugzeuge verboten sind. Maximal dreimal im Jahr dürfen im Rahmen von Flughafenfesten zwischen 10 und 20 Uhr Kunstflieger ihre Runden drehen. Eigenheimbesitzer im Außenbereich, die durch mindestens 62 Dezibel Lärm belastet werden, bekommen vom Flughafen als Entschädigung für ein Einfamilienhaus 4500 Euro, 6000 Euro für ein Mehrfamilienhaus und 3000 Euro für eine Eigentumswohnung. Wer den Lärm über seinem Kleingarten hinnehmen muss, kann 50 Cent pro Quadratmeter geltend machen. Alternativ zu den Pauschalen ist es möglich, Zahlungen in Höhe von zwei Prozent des Verkehrswerts der Immobilie zu erhalten. Davon unabhängig hat Familie Siegel für sich ausgehandelt, dass ihr Hof auf Kosten des Flughafens mit umfassendem Lärmschutz (Fenster und Umbauten) versehen wird.
Ahmet Siegel versicherte, es habe ihm keine Freude gemacht, mit der Existenznot der Leute, die ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen, in Verbindung gebracht zu werden. "Aber es muss dennoch möglich sein, seine Rechte geltend zu machen." Siegel ist der Ansicht, die verbliebenen Kläger von "Stopp Laarbruch" seien gut beraten, ihre Klagen ebenfalls zurückzuziehen. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hatten diese sich am Mittwoch Abend geeinigt, Gespräche mit dem Flughafen aufzunehmen. Eine Stellungnahme dazu war gestern nicht zu bekommen.
Da für jene Kläger, die weiter vom Flughafen entfernt wohnten als beispielsweise Siegel selbst, womöglich gar keine Klagebefugnis (62 Dezibel Tagesmittelwert ) vorlege, trügen die Leute ein hohes Kostenrisiko. Denn Gutachten gegen die inzwischen existierende Umweltverträglichkeitsprüfung würden viel Geld kosten, das der Verein kaum habe und das die Kläger selbst aufbringen müssten.
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