Kevelaer Erst kleben, dann abschleppen

Kevelaer · Mehrmals im Jahr bringt das Ordnungsamt Aufkleber auf den Scheiben abgemeldeter Autos an. So wird den Besitzern eine Frist gesetzt, in der sie den Wagen von öffentlichen Straßen entfernen müssen.

Der leuchtend-gelbe Aufkleber ist schon von weitem zu sehen. Er klebt mitten auf der Frontscheibe eines dunklen Autos, das in Winnekendonk am Straßenrand steht. Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Kevelaer haben den Aufkleber dort angebracht. Auf ihm steht eine Frist, bis zu der das Auto aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden muss.

"Es kommt mehrmals im Jahr vor, dass ein abgemeldetes Auto an einer Straße abgestellt wird und wir tätig werden müssen", sagt Monika Nijstad vom Ordnungsamt. Meist weisen Anwohner die Stadt darauf hin, wenn ein Auto ohne Nummernschilder irgendwo herumsteht.

Verkehr behindern

"Ein solches Auto blockiert einen Parkplatz, den sonst ein angemeldeter Wagen nutzen könnte", erklärt Monika Nijstad, "und manchmal kommt es sogar vor, dass abgemeldete Fahrzeuge so stehen, dass sie den fließenden Verkehr behindern."

Je nachdem, wo das Auto abgestellt ist, kann es manchmal eine Zeit dauern, bis das Ordnungsamt eingeschaltet wird. "Sobald wir den Hinweis bekommen, handeln wir kurzfristig", erklärt Monika Nijstad.

Zunächst werde versucht, den Halter zu ermitteln. Klappt das nicht, bekommt der Wagen den gelben Aufkleber. Vier Wochen lang hat der Besitzer dann Zeit, sich um den Abtransport seines Wagens zu kümmern. "In den meisten Fällen passiert das dann auch", sagt Monika Nijstad, "Rückmeldungen von den Haltern bekommen wir allerdings keine." Bei der Kontrolle durch das Ordnungsamt werde lediglich festgestellt, dass der Wagen weg ist – und damit habe sich das Thema auch erledigt. Gebühren fallen in diesem Fall keine für den Autobesitzer an.

Ein Monat Frist

Anders, wenn trotz Aufkleber und Frist nichts passiert. Einen Monat nach augenfälligen Hinweis per Klebezettel kann der Wagen durch das Ordnungsamt abgeschleppt werden. Sollte eine unmittelbare Gefahr von dem Fahrzeug ausgehen, etwa durch zerschlagene Scheiben, kann der Wagen allerdings auch schon vorher von der Straße geholt werden.

Anschließend wird der Wagen noch für einige Zeit aufbewahrt, bevor er dann verschrottet wird. "Natürlich wird vorher der Wert des Wagens ermittelt", erklärt Monika Nijstad. Meist handele es sich aber um Wagen, die nur noch der "Verwertung" zugeführt werden können. Wenn kein Besitzer mehr ermittelt werden kann, müssen die Kosten von der Stadtkasse getragen werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort