Kevelaer Kaum Kontrollen in Kneipen

Kevelaer · Obwohl das Rauchverbot in Restaurants und Kneipen schon seit 2008 besteht, darf in vielen Betrieben weiterhin geraucht werden. Die Ordnungsämter führen nur nach Beschwerden Kontrollen durch.

 Sie sind bekennende Raucher und willkommen in Willi Joostens Gaststätte: Udo Born, Helmuth Willmsen, Wirt Willi Joosten, Wolfgang Thurau, Peter Wustmans, Beate Thurau und Sven Wessel (v.l.).

Sie sind bekennende Raucher und willkommen in Willi Joostens Gaststätte: Udo Born, Helmuth Willmsen, Wirt Willi Joosten, Wolfgang Thurau, Peter Wustmans, Beate Thurau und Sven Wessel (v.l.).

Foto: Seybert

Kevelaer/Weeze Bereits seit 2008 besteht in Nordrhein-Westfalen ein Nichtrauchergesetz für Gaststätten. Jedoch wird in den Kneipen der Region munter weiter geraucht. Das liegt an Ausnahmeregelungen, die das Gesetz vorsieht — so darf in Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche weiter geraucht werden. Im April diesen Jahres verbot das Oberlandesgericht Münster allerdings die bis dato bestehenden Raucherclubs.

Doch die lokalen Ordnungsämter gehen mit der Problematik gelassen um. "Wir überprüfen nur Anlass bezogen oder machen Stichproben nach Beschwerden", erklärt Ludger Holla, Leiter der Abteilung Ordnung in Kevelaer. Diese gingen allerdings "so gut wie nie" ein. Nur kurz nach der Einführung der neuen Gesetze habe es einige Anzeigen von Bürgern gegeben, bei denen es sich aber vor allem um Verstöße bei Restaurants gehandelt habe

35 Euro für den ersten Verstoß

Die Strafen halten sich derweil in Grenzen. Für den ersten Verstoß gegen den Nichtraucherschutz stellt das Kevelaerer Ordnungsamt eine Verwarnung von 35 Euro aus. Hier müsse die Verhälnismäßigkeit gewahrt bleiben, denn "wir wollen nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", so Holla.

Auch in Weeze hält sich das Ordnungsamt bei Kontrollen zurück. "Wir gehen keine regelmäßigen Streifen. Das können wir mit unseren Mitarbeitern auch gar nicht leisten, erklärt Georg Koenen, Leiter des Weezer Ordnungsamtes. "Vom Grundsatz her ist die Problematik zu vernachlässigen, wir halten die Augen aber offen." Bei einem erstmaligen Verstoß gegen den Nichtraucherschutz werde dem Wirt ein Bußgeld angedroht. "Das ist in Weeze bis jetzt aber nur ein paar Mal vorgekommen. Vollstreckt wurde es noch nie", so Ordnungshüter Koenen.

Die wenigen Kontrollen durch die Ordnungsämter führt Christel Schiffer, Kevelaerer Vorsitzende des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, darauf zurück, dass "die Wirte bemüht sind, die Gesetze einzuhalten".

Allerdings sei es für die Gastronomen selbst schwer, durch das Dickicht der Nichtrauchergesetzgebung zu blicken. "Die Auslegung der Gesetze ist für Wirte wie Gäste nicht eindeutig. Das führt öfter zu ungerechtfertigten Beschwerden von Kunden", sagt Schiffer. Daher verstehe sie, dass die Ordnungsämter nur sporadisch kontrollierten.

(RP/rl)
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