Weeze: Nächste Runde im Airport-Streit
VON CORINNA KUHS - zuletzt aktualisiert: 16.10.2008 - 16:06Weeze (RPO). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren um den Airport Weeze an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurückverwiesen. In seiner Begründung erklärte der Senat, dass er zwar die in erster Instanz vom OVG bemängelten Fehler in der Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf bestätige. Die Frage, ob und wie diese zu beheben seien, müsse aber in Münster geklärt werden.
Anfang Januar 2006 hatte das OVG dem Airport Weeze die Betriebsgenehmigung entzogen,nachdem mehrere Bürger und die niederländische Gemeinde Bergen gegen den Flugbetrieb geklagt hatten.Das OVG hatte damals schwere Mängel in der Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung ausgemacht. Diese hatte genehmigt, dass der ehemals militärische Flughafen zivil genutzt werden kann.
Für den Flughafen Weeze bedeutet die Entscheidung aus Leipzig, dass der Flugbetrieb unverändert weitergehen kann, bis das OVG in Münster erneut urteilt. Das kann allerdings Jahre dauern. Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber wertete das Ergebnis als "exzellentes Ergebnis". Der Entscheidung war eine fünfstündige Verhandlung und eine mehrstündige Beratung des Senats vorausgegangen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum


