Kevelaeer: Schadenersatz für Mönche
zuletzt aktualisiert: 30.10.2007 - 14:20Eine Gießerei aus Kevelaer muss Mönchen aus Maria Laach Schadenersatz zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Gießerei hat demnach Engelsfiguren der Mönche kopiert.
Das OLG sah es als erwiesen an, dass die Bleigießerei die Engelsfigur des Klosters kopiert und auf den Markt gebracht habe. Wie hoch die Schadenersatzzahlung sein wird, steht noch nicht fest. Seit 1999 hatten die Benediktinermönche des Klosters Maria Laach rund 600.000 Exemplare des kleinen Engels zum Stückpreis von zehn Euro verkauft.
Diesen Erfolg wollte sich offenbar auch die Gießerei aus dem Wallfahrtsort zunutze machen. Sie brachte einen Engel auf den Markt, der dem "Kollegen" aus dem Kloster recht ähnlich sah. Wie viel Schadenersatz die Gießerei an die Mönche zahlen muss, hängt davon ab, wie viele Engel von dem Unternehmen aus Kevelaer verkauft wurden.
Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.
(20. Zivilsenat, Urteil vom 30. Oktober 2007 - I-20 U 64/07)
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