Kevelaer: Vorabi-Feten immer seltener
VON ANJA SETTNIK - zuletzt aktualisiert: 26.02.2010Kevelaer (RPO). Weil es in den vergangenen Jahren viel Ärger mit Vorabi-Feten gab, hat die Kevelaerer Stadtverwaltung die Genehmigung an hohe Auflagen gekoppelt. Die Folge: Es wird viel weniger gefeiert.
Geld sammeln
Vorabi- oder Stufenfeten sind nicht nur dazu da, jungen Kevelaerern willkommene Party-Anlässe zu liefern. Sie sollen auch Geld in die Kasse spülen, von dem andere Veranstaltungen bezahlt werden.
Üblicherweise wird davon ein Karnevalswagen gebaut, die Abi-Zeitung gedruckt, der "Randale-Tag" bestritten und der Abi-Ball organisiert.
In diesen Tagen schreiben die Schüler der Jahrgangsstufe 13 wichtige Klausuren. Da haben sie vermutlich anderes im Sinn als Party. Mag sein, dass deshalb bei der Kevelaerer Stadtverwaltung noch keine Anträge eingegangen sind, Vorabifeten zu genehmigen. Kann aber auch sein, dass die Auflagen, die die Stadt seit vergangenem Jahr den Veranstaltern auferlegen, so abschreckend sind, dass einfach nicht mehr gefeiert wird. Oder in anderem Rahmen.
"Gravierende Vorfälle"
"Es gab so gravierende Vorfälle – Sachbeschädigungen, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, sogar Körperverletzungen – dass wir diese Zustände einfach nicht mehr tolerieren konnten", sagt Barbara Albishausen, Sachbearbeiterin im Ordnungsamt. Die Stadt könne auch nicht akzeptieren, dass die ganze Verantwortung für eine aus dem Ruder gelaufene Veranstaltung bei einem Jugendlichen liege. "Deshalb haben wir uns einige Vor–aussetzungen überlegt, die gegeben sein müssen, um eine Vorabi-Fete zu genehmigen."
Grundsätzlich benötige jeder, der zu einer öffentlichen Feier einlade, eine Konzession. Wenn er die als Gaststättenbetreiber nicht sowieso besitze, müsse er sich um eine Gestattung (vorübergehende Konzession) bemühen. "Die Anträge kann nur der Schulleiter, ein Förderverein oder ein gewerblicher Veranstalter stellen", erklärt Barbara Albishausen. Für dieses Jahr liege noch keine Anfrage vor. "Die Schüler wissen über diese Auflagen Bescheid, da wir die Schulen schon im vergangenen Jahr über die Neuigkeiten informiert haben." Unterhalb der Jahrgangsstufe 12 seien Genehmigungen ausgeschlossen. "Da wären ja Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz programmiert."
Heike Bienek hat einen Sohn, der 2007 Abitur gemacht hat, und einen, der jetzt an der Reihe ist. "Damals gab es eine Vorabifeier, und die verlief friedlich. Ich finde es schade, wenn so etwas jetzt nicht mehr möglich ist, weil einige Randalierer der friedlichen Masse den Spaß verderben. Aber ich kann verstehen, wenn dafür niemand die Verantwortung übernehmen möchte. Und mir ist auch klar, dass kein Vermieter Ärger möchte." Die Mutter fragt sich allerdings, ob es für Eltern wirklich so schwierig ist, auf ihre großen Kinder noch Einfluss zu nehmen. "Ich finde, man sollte auch auf volljährige Söhne und Töchter einwirken können."
Ihr Sohn Christopher ist Schulsprecher des Kevelaerer Gymnasiums. Seine Jahrgangsstufe wird die Hürden durch einen Deal mit der Diskothek E-Dry umgehen. Mit-Abiturient Mathias Riemen erklärt: "Wir feiern am 5. März dort, bekommen den Eintritt, die Getränke sind Einnahmen für die Diskothek." Die 12-er wiederum veranstalteten ihre "Stufenfete" als private Party. "Das wollen wir aber nicht, denn da ist die Haftungsfrage schwierig."
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