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Kevelaer: Weiterfliegen trotz Niederlage

VON ANJA SETTNIK - zuletzt aktualisiert: 07.03.2009

Kevelaer (RPO). Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve gab der Klage der Familie Siegel statt: Flugzeuge dürfen über ihrem Haus nicht mehr als 55 Dezibel Lärm verursachen. Flughafen und Kläger wollen sich außergerichtlich einigen.

Ulrich Francken setzt auf eine Einigung im Lärm-Streit.  Foto: RPO
Ulrich Francken setzt auf eine Einigung im Lärm-Streit. Foto: RPO

Der Flughafen Weeze muss dafür sorgen, dass künftig keine Flugzeuge mehr über das Grundstück von Familie Siegel in Wissen fliegen, die tagsüber mehr als 55 und nachts mehr als 40 Dezibel Lärm verursachen. Dieses nicht rechtskräftige Urteil sprach gestern die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve. Innerhalb eines Monats können sich die Parteien – Siegel und die Flughafen Niederrhein GmbH – außergerichtlich einigen. Sollte dies nicht gelingen, kündigte Flughafenchef Ludger van Bebber gestern an, "selbstverständlich" in Berufung zu gehen.

Einigung ist das Ziel

Nach Einschätzung des Klägers und der Beklagten wird es jedoch dazu kaum kommen. Beide versicherten, weiter im Gespräch bleiben und sich einigen zu wollen. Die Zeit habe dazu seit letzter Woche (da wurde ein angekündigtes Urteil verschoben) wegen des sehr komplexen Themas noch nicht ausgereicht. Was genau die Bedingungen des Klägers sind, dazu wurden keine Angaben gemacht. Dass es um Geld geht, stritten beide Seiten nicht ab. "Es geht aber auch um höhere Ziele", betonte van Bebber.

Info

Gegen Stopp, für Ruhe

Anders als Familie Siegel, die "nur" weniger Lärm wünscht, besteht die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm nach wie vor auf einem Aus des Flughafens. Siegel könnten gegen Zahlung von einer Million Euro als den Flugbetrieb bis zur verwaltungsgerichtlichen Klärung stoppen. Das wollen sie aber gar nicht. "Wegen der vielen Jobs, die der Airport bringt. Und es gibt ja auch viele Leute, die den Flughafen wollen."

Gerhard van Gemmeren, stellvertretender Sprecher des Landgerichts Kleve, gab nach der Verkündung des Urteils einige Erklärungen ab. Zum Beispiel diese: Falls es innerhalb der nächsten vier Wochen (etwa am 19. März, da steht der nächste Termin in Münster an) eine verwaltungsgerichtliche Klärung gibt, ist das Klever Urteil hinfällig. Zur Begründung der Entscheidung gab van Gemmeren an, es spiele rechtlich keine Rolle, dass der frühere Militärflughafen weit mehr Lärm verursacht habe. Die Pflicht der Anwohner, mit diesem Problem zu leben, habe mit der Einstellung des militärischen Flugbetriebs geendet. Vielmehr gehe es heute darum, den ortsüblichen Geräuschpegel in der ländlichen Umgebung nicht deutlich zu überschreiten. Und der liege bei 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel nachts. Tatsächlich muss Familie Siegel nach Messungen von 2005 / 2006 immer wieder für zwei Minuten 65 bis 82 Dezibel ertragen. Der Zugverkehr in der Nähe sei längst nicht so laut.

Flugroute nicht zu ändern

Ludger van Bebber sagte, der Schutz der Bevölkerung und die wirtschaftliche Situation des Flughafens seien gleichermaßen zu berücksichtigen. Das Haus des Klägers nicht mehr oder leiser zu überfliegen sei kaum möglich. "Man kann kein Flugzeug so leise wie ein Radio auf Zimmerlautstärke, eben mit 40 Dezibel, landen."

Quelle: RP

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