Kleve 1,5 Mio Euro für Schuldenbereinigung

Kleve · Still ruht der Bau an der Schlossstraße inmitten der City – unverputzt die Giebel aus rotem Porotonstein, leer die Fensterhöhlen. Seit das Projekt der Familie de Gier in die Insolvenz gegangen ist, ziert die Rohbauruine die Stadtmitte.

Jetzt hat der in Berlin lebende Sohn der Familie, Jasper de Gier, einen Vorstoß gemacht, eine Entschuldung für das Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Dazu ist de Gier nach eigenen Aussagen bereit, 1,5 Millionen Euro auf ein Rechtsanwaltsanderkonto (eine Art Treuhandkonto) seines Berliner Rechtsanwaltes Hülsebusch zu zahlen.

Gleichzeitig formulierte er Eckpunkte, wie ein Schuldenbereinigungsplan für seine Mutter aussehen könnte. Dieser Plan sieht vor, wie diese Summe zu verteilen ist. De Gier: „Ich möchte so gewährleisten, dass jeder rechtmäßige Gläubiger zu seinem rechtmäßigen Geld kommt.“ In einem Gespräch mit den Insolvenzverwaltern habe er auch betont betont, „dass ich bereit bin, einen eventuell entstehenden Schaden per Bürgschaft zu übernehmen“. Ein solcher Schaden würde nämlich entstehen, wenn der von ihm vorgeschlagene Schuldenbereinigungsplan scheitern sollte und mögliche Interessenten an den Immobilien aus der Insolvenzmasse der Familie de Giers abspringen würden, wie auch die Insolvenzverwalter nach Aussage de Giers eingeworfen hatten.

Ein Kaufangebot für die Immobilien lehnte der Berliner ab: Man werde bei einem solchem Vorgang massiv das Vertrauen der Gläubiger für ein Resolvenzverfahren verlieren. Denn: „Ich möchte ein Verfahren durchführen, wo am Ende die Eigentümer und jetzigen Bauherren ihr Bauvorhaben weiterführen können“, schreibt Jasper de Gier in einer Stellungsnahme. Und fügt an: Das Angebot zur Resolvenz könne durch die Gläubiger unter jasper.degier@web.de angefordert werden.

Insolvenzverwalterin Natascha Habura von der Krefelder Kanzlei Klaas wollte gestern noch nicht zu den de Gier-Vorschlägen Stellung beziehen. „Ich bitte um Verständnis, dass ich zu dem Vorgang zur Zeit keine Informationen erteilen kann. Es handelt sich um ein – mögliches – Insolvenzplanverfahren, dessen Inhalt zunächst ausschließlich den Gläubigern mitzuteilen ist. Diese werden im Falle der Planvorlage darüber abstimmen und befinden. Aufgrund des schwebenden Verfahrens kann ich dazu keine Wertung abgeben, bevor die Gläubiger über die eventuell vorzulegenden Vorschläge befunden haben“, so die Rechtsanwältin auf Anfrage der RP.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort