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Kleve: 414,12 Euro fürs Türöffnen

VON STEFAN BARTELS - zuletzt aktualisiert: 04.01.2011

Kleve (RPO). Zehn Sekunden brauchte der Monteur eines Schlüsseldienstes, um die zugefallene Wohnungstür von Jacqueline Mergens zu öffnen – und kassierte dafür groß ab. Die 21-jährige fühlt sich betrogen und hat Anzeige erstattet.

Telefonisch sei ein Preis von 50 bis 60 Euro mit einem Feiertagszuschlag von 100 Prozent sowie eine Fahrtkostenpauschale von 30 Euro vereinbart worden.  Foto: RP (Andreas Bretz)
Telefonisch sei ein Preis von 50 bis 60 Euro mit einem Feiertagszuschlag von 100 Prozent sowie eine Fahrtkostenpauschale von 30 Euro vereinbart worden. Foto: RP (Andreas Bretz)

Das Weihnachtsfest hatte sich Jacqueline Mergens anders vorgestellt: Als die 21-Jährige am ersten Feiertag aus dem Haus ging, vergaß sie, dass der Schlüssel noch von innen in der Tür steckte. Weil sie ihren Vermieter nicht erreichen konnte, rief die Kleverin einen laut Branchenbuch in Bedburg-Hau ansässigen Schlüsseldienst.

Telefonisch sei ein Preis von 50 bis 60 Euro mit einem Feiertagszuschlag von 100 Prozent sowie eine Fahrtkostenpauschale von 30 Euro vereinbart worden, sagt Jacqueline Mergens' Vater Georg. Rund zehn Sekunden habe es gedauert, dann sei die Tür wieder offen gewesen. Weder das Schloss, noch die Tür selbst seien dabei beschädigt worden.

Dann präsentierte der Monteur die Rechnung: 414,12 Euro. Jacqueline Mergens bezahlte sofort per Bankeinzug. "Meine Tochter ist noch jung, es ist ihre erste eigene Wohnung. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt", so Georg Mergens. Als er den Schlüsseldienst zur Rede stellen wollte, kam heraus, dass die Firma ihren Sitz in Dresden hat: "Ich wurde ausgelacht", sagt Mergens. Ein "Erziehungsproblem" sei ihm vorgeworfen worden, das Geld habe man nun ja, hieß es.

Info

Rechtsprechung

Das Amtsgericht Bremen (Az. 4 C 12/08) urteilte im April 2009 in einem vergleichbaren Fall:

Trotz ausdrücklicher Vergütungsvereinbarung für eine Nottüröffnung kann der Auftraggeber vom beauftragten Schlüsseldienst die Rückerstattung geleisteter Zahlungen verlangen, wenn der Preis sich als deutlich überhöht erweist. Für die Annahme eines besonders groben Missverhältnisses genügt, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Gegenleistung. (...).

Inzwischen hat Jacqueline Mergens Anzeige bei der Polizei erstattet. "Das ist ein außergewöhnlicher Fall", betont Polizeisprecher Heinz van Baal. Ob eine Straftat, etwa Wucher oder Betrug vorliegt, müsse jedoch die Staatsanwaltschaft prüfen und eventuelle Schadensersatzansprüche auf zivilrechtlichem Weg eingeklagt werden. Georg Mergens hat bereits eine Rechtsanwältin mit der Angelegenheit betraut. Die Juristin sei sicher, dass der Schlüsseldienst einen Großteil der Summe erstatten müsse.

Nach Ansicht des Verbandes Deutscher Schlüsseldienste in Düsseldorf ist die Forderung keinesfalls überzogen. Der Verband empfiehlt seinen 140 Mitgliedern, zu denen das betreffende Unternehmen nicht zählt, für eine einfache Türöffnung ohne Beschädigung des Schlosses 159 Euro plus Steuer sowie 30 Euro Fahrtkosten zu berechnen. An Feiertagen zusätzlich einen Aufschlag von 100 Prozent. "Die Monteure unserer Mitgliedsbetriebe sind hervorragend ausgebildet und rund um die Uhr abrufbereit", erklärt der Verbandsvorsitzende Christian Schaefer. Das rechtfertige die hohen Preise für die Dienstleistung. Schaefer räumt ein, dass eine Summe von 414,12 Euro für eine einfache Türöffnung viel Geld sind. Es sei "Pech", wenn sowas an einem Feiertag passiert.

Für Jacqueline Mergens, die eine Ausbildung als Alten- und Krankenpflegerin absolviert, sind 414,12 Euro etwa die Hälfte ihres Monatslohns. "Ich hätte den Monteur umgehend rausgeschmissen", sagt ihr Vater Georg, der einen Baubetrieb führt. "Für die Summe hätte ich das Schloss aufgebohrt und eine neue Wohnungstür eingebaut."

Quelle: RP

 
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