Kleve: Acht Wächter pro Wagen
VON MARC CATTELAENS - zuletzt aktualisiert: 10.02.2012Kleve (RP). Die Kreispolizei Kleve schreibt Teilnehmern von Karnevalszügen vor, zwei Begleiter pro Wagenachse zu stellen. Gerade kleinere Vereine können das kaum schaffen und verzichten auf die Zugteilnahme. Züge werden kleiner.
Kleverland Seit 25 Jahren ziehen die "Nötterse Jonges" beim Klever Rosenmontagszug mit – in diesem Jahr könnte es das letzte Mal sein. "Wir haben keine Lust mehr, noch mal einen Wagen zu bauen. Ständig kommen neue Vorschriften. Die Verantwortung wird allein auf die Vereine abgewälzt", sagt Frank Dercks.
Besonders die jüngste Auflage sorgt bei vielen Vereinen und Gruppierungen für Unmut. So müssen die Gruppen für jeden Karnevalswagen und jede Zugmaschine zwei Begleiter pro Achse stellen. Das macht acht Leute pro Wagen. Es handelt sich dabei um eine landesweite Empfehlung. Die Kreispolizeibehörden können entscheiden, ob sie umgesetzt wird. Im Kreis Kleve ist das in allen Kommunen der Fall. Den Hintergrund erläutert Polizeisprecher Heinz Vetter: "Wir haben uns dazu entschieden, weil nirgendwo Absperrgitter eingesetzt werden."
Die Vorschriften
Für Teilnehmer des Klever Rosenmontagszuges am 20. Februar gelten unter anderem folgende Vorschriften:
1. Zwei Begleiter pro Achse für Wagen und Zugmaschinen
2. Alkoholgenuss auf Wagen ist verboten
3. Alle Wagen brauchen ein TÜV-Gutachten
4. Werfen von Bonbons gegen Fenster und Hauswände ist nicht erlaubt
5. Absolutes Wurfverbot ab ehemaligem Gebäude von Mercedes Herbrand
Genau das fordern viele Gruppierungen und Vereine bereits seit langem. Bei den Veranstaltern stoßen sie damit auf taube Ohren. "Das Klever Rosenmontagskomitee (KRK) hat uns gesagt, dass das zu teuer sei", sagt Dercks. Verstehen kann der Karneval-Fan das nicht. "Bei Radrennen wie beispielsweise dem um das Tönnissen-Center sind doch auch Absperrungen vorhanden".
Viele Gruppierungen sind sogar bereit, für Absperrgitter zu zahlen. "Wir erhalten einen Gutschein von 60 Euro für Wurfmaterial. Darauf ist kein Verein angewiesen. Wir würden darauf verzichten. Ziehen alle Gruppierungen mit, wären das bei 83 Zugnummern in Kleve rund 5000 Euro, die man in Sicherheitsmaßnahmen investieren könnte", betont Sebastian Herzogenrath vom Verein KG Satte Jecken 06.
Die Organisatoren der Umzüge sehen die strengen Auflagen weniger problematisch. "Es hat uns viel Kraft gekostet, die Vereine von der Sinnhaftigkeit der Auflagen zu überzeugen. Letzten Endes haben alle die Vorschriften akzeptiert. Wir hatten stärkeren Widerspruch erwartet", sagt KRK-Sprecher Rolf Görtz. Absagen habe es aufgrund der neuen Regelung nicht gegeben. Gleichwohl zählt der Klever Zug in diesem Jahr 83 Nummern. In vergangenen Jahren waren es schon mal mehr als 100. "Dieser Rückgang hat aber andere Gründe", sagt Görtz.
Hermann Seeger, Geschäftsführer des Bedburg-Hauer Tulpensonntag-Komitees, findet die neuen Regelungen gut. Das Komitee stelle zusätzliche 16 Zugbegleiter. Mit 32 bis 34 Nummern habe der Zug den gleichen Umfang wie in den Jahren zuvor. Karl-Heinz Rottmann, Zugorganisator in Kalkar, verzeichnet zwei Absagen von kleineren Vereinen, die die Auflagen nicht erfüllen können. Thomas Peters, Zugorganisator in Kranenburg, sagt: "Wir beugen uns den Vorschriften." Absagen habe es nicht gegeben. Auf die Frage, was passiere, wenn ein Verein mit einem Wagen zum Umzug erscheint und nicht genügend Begleiter vorweisen könne, sagt Peters: "Wir sorgen dafür, dass die Vorschriften eingehalten werden."
Fakt ist, dass die Ordnungsämter strenge Kontrollen angekündigt haben und mit dem Ausschluss von Gruppen drohen. Zur kommenden Saison könnte sich das Problem von selbst erledigen. "Als die Vorschriften öffentlich wurden, war unser Wagen schon gebaut. Genau wie wir werden sich jetzt viele Vereine überlegen, ob sie sich vor dem Hintergrund immer neuer Auflagen dies noch einmal antun", sagt Richard Peters von der Karnevalsgesellschaft Nütterden.
Jetzt weiterlesen und die Rheinische Post testen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







