Kleve: Totschlag Küppersstraße Angeklagter muss in Psychiatrie

Kleve · Es ist ein Wort, das das Geschehen, das sich am 4. September des vergangenen Jahres gegen 15 Uhr in der Küppersstraße in Kleve ereignete, auf den Punkt bringt: "Wahnsinnstat."

So charakterisierte die Jugendkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Christian Henckel die Tötung des 22 Jahre alten Polen, in diesem einen Wort ließ sich zusammenfassen, was Michael M. (20) zu der unfassbar grausamen Tat trieb.

"Sie handelten nach unserer Auffassung ohne Schuld, weil sie unter einer krankhaften seelischen Störung litten", so Henckel in seiner Urteilsbegründung an den Angeklagten gewandt. Daher sei er für seine Tat freizusprechen. Zugleich ordnete das Gericht an, M. in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da im Hinblick auf die Schwere der Erkrankung die Gefahr gegeben sei, dass es ohne Behandlung zu ähnlich schweren Taten kommen könne.

In der Urteilsbegründung sagte die Kammer, dass sie keinen Zweifel an der Täterschaft von M. hege. Umso eingehender beschäftigte sich das Gericht mit der Frage ob und wie krank M. sei. Verteidiger Karl Haas hatte zuvor auf Totschlag in minderschwerem Fall plädiert und eine "angemessene Jugendstrafe" gefordert.

Der Anwalt hoffte damit wohl auch, eine zeitlich nicht begrenzte Unterbringung in der Psychiatrie verhindern zu können. Die Unterbringung in der Psychiatrie war auch nicht im Sinne des Täters, der in seinem Schlusswort sein Bedauern über die Tat ausdrückte und sagte: "Ich möchte in die normale Gesellschaft zurück. Ich möchte nicht in die Forensik — das passt nicht zu mir."

Dem mochte die Kammer nicht folgen. Sie entschied sich dafür, das Verhalten des Angeklagten als Ausdruck einer schweren Erkrankung zu werten: "Die Tatausführung lässt sich nur mit einem Wahnsinn erklären", so Henckel. Michael M. habe 15 bis 20 Minuten auf den Kopf (und nur auf den Kopf) des Opfers eingetreten und eingeschlagen.

Auch M's Verhalten unmittelbar vor der Tat und nach dem blutigen Geschehen bestätigte die Jugendkammer in ihrer Einschätzung, dass der psychiatrische Sachverständige Jack Kreutz mit seinem Gutachten richtig liege. Kreutz war zu dem Schluss gelangt, dass eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis vorliege und hatte dem Täter ein hohes Aggressionspotenzial bescheinigt.

Zur Urteilsverkündung waren zwei Schwestern und die Mutter des Angeklagten im Gerichtssaal erschienen. Sie verabschiedete sich von ihrem Sohn, der ihren Bekannten erschlagen hatte, und drückte ihm Zigaretten in die Hand.

(RP/rl/top)
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