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Kleve: Auch Kinder und Rentner betroffen

zuletzt aktualisiert: 05.11.2008

Kleve (RPO). Thomas Spanjard, Spezialist für die Geldanlage bei der Klever Sparkasse informiert in dieser Serie gemeinsam mit der Rheinische Post über die verschiedenen verwirrenden Aspekte der Abgeltungsteuer. Leider hat der Gesetzgeber kein Herz für Kinder und Jugendliche gehabt. Taschengeldsparen auf dem Sparbuch oder das kostenlose Girokonto S-Jugend mit Guthabenverzinsung wird jetzt abgeltungsteuerpflichtig. Die bisherige Bagatellregelung für Zinserträge von maximal zehn Euro entfällt.

Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist es kein Problem, die Erträge steuerfrei zu erhalten, es löst aber wieder bürokratischen Aufwand aus: stellen die Eltern einen Freistellungsantrag bei uns ein, sind die Erträge bis zur beantragten Höhe (max. 801 ­ pro Jahr bei Einzelpersonen) abgeltungsteuerfrei. Eine einfache und schnelle Lösung.

Fallen aber Zinserträge über dem Sparerpauschbetrag an, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung weiterhelfen: Kinder zahlen keine Einkommensteuer bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 7.664 ­ (hier beabsichtigt die Bundesregierung allerdings für 2009 eine deutliche Erhöhung). Liegen sie darunter, können sie auf Antrag beim Finanzamt die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten, so dass die Zinserträge komplett abgeltungsteuerfrei ausgeschüttet werden können.

Kindern und Rentnern hilft das Finanzamt: Hier schließt sich übrigens der Lebenskreis, denn auch viele ältere Sparer können auf Antrag diese Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Hier gilt vielfach, dass die Renten oft nur teilweise der Einkommensteuer unterliegen. Und natürlich können auch sie zunächst noch einen Freistellungsauftrag stellen. Fällt dann doch Abgeltungsteuer an, kann diese mit der Jahressteuerbescheinigung von der Sparkasse im Rahmen der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt (teilweise) zurückgeholt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen unter den Grenzwerten von etwa 15 000 Euro bei Einzelpersonen oder von etwa 30 000 Euro bei Verheirateten liegt.

Thomas Spanjard zu den wichtigsten Schritten: 1. Freistellungsaufträge prüfen und anpassen 2. Kirchensteuer-Formular bei der Hausbank abgeben 3. Finanzcheck machen 4. Wertpapierdepotanalyse vornehmen lassen und dann: mehr dazu in der nächsten Woche!

Quelle: RP

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