Kleve: Baby-Tod: Zehn Jahre Haft
VON JULIA LÖRCKS - zuletzt aktualisiert: 13.02.2009Kleve (RPO). Er nahm das Sterben des Säuglings billigend in Kauf – dieser Meinung war das Klever Schwurgericht, das Donnerstag das Urteil gegen den 37 Jahre alten Angeklagten Guido W. verhängte. Von Überforderung kann keine Rede sein.
Wie lang 30 Sekunden Stille sein können, das machte Richter Ulrich Knickrehm gestern deutlich. Wie lang jedoch 30 Sekunden ohne Luftzufuhr für ein sechs Monate altes Baby sein müssen, das ist immer noch kaum vorstellbar. "Mindestens 30 Sekunden", sagte Knickrehm. Er ergänzte: "Der Angeklagte erkannte, dass diese Behandlung, die er dem Kind am Abend des 15. August 2008 zugeführt hatte, lebensgefährlich war. Er nahm das Sterben des Säuglings billigend in Kauf. Denn danach war der kleine Jeffrey still." Für diesen schweren Fall des Totschlags bekam der gelernte Kfz-Mechaniker Guido W. (37), der zur Tatzeit mit seiner damaligen Lebensgefährtin in Kalkar lebte, zehn Jahre Haft.
"Derbe, intensive Gewalt"
Gunst und Last
Ein minderschwerer Fall von Totschlag lag nicht vor, dennoch hat das Landgericht Kleve im Prozess gegen Guido W. aus Kalkar gestern nicht die Höchststrafe von 15 Jahren Haft verhängt. Zu Gunsten ging, dass der Angeklagte den äußeren Ablauf der Tat gestand, er Reue zeigte, sich in der Haft bisher unauffällig verhielt und die Tat affektgetönt war. Zu Lasten des Angeklagten ging die Vorstrafe wegen Beschaffungskriminalität aus dem Jahr 1995 und die Tatsache, dass der Säugling nicht in der Lage war, sich zu wehren.
Zwei Tage hatte das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Ulrich Knickrehm beraten. Zwei Tage lang haben sie sich gefragt, welches Strafmaß sie für angemessen halten. Rechtlich bewertet gibt es für einen Totschlag fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe – je nach Schwere. Die Kammer des Landgerichtes Kleve entschied sich für zehn Jahre – und kam somit der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertretung der Mutter Eileen K. nach. Der Rechtsanwalt des leiblichen Vaters Marc U., ebenfalls Nebenkläger, hatte zwölf Jahre gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte einen Tötungsvorsatz des Angeklagten verneint und eine mildere Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Ulrich Knickrehm diese Art von Körperverletzung jedoch als "derbe, intensive Gewalt im oberen Bereich". So hatte es auch der Rechtsmediziner, der den Säugling unmittelbar nach dem eingetretenen Hirntod untersuchte und als Sachverständiger am dritten Prozesstag aussagte, beschrieben. Genauer gesagt hielt der Angeklagte dem sechs Monate alten Baby zweimal Mund und Nase zu, er schüttelte es und schlug den Kopf des Kindes dreimal auf den Boden.
"Es war der Abend des 15. August 2008, die Mutter ging gegen 18 Uhr kellnern und der Angeklagte sollte sich wie abgemacht um das Kind kümmern. Doch Jeffrey schrie, laut und anhaltend. Gegen 22 Uhr gelang dem Angeklagten immer noch kein Mittel zur Beruhigung. Also wendete er Gewalt an. Er hielt dem Säugling so heftig Mund und Nase zu, dass das Lippenbändchen abriss. Er packte so fest zu, dass die zweite bis fünfte Rippe brach. Er schlug den Hinterkopf so kräftig auf, dass ein dumpfes Geräusch zu hören war, der Schädel brach", so beschrieb der Richter die "Behandlungen". Dass der Angeklagte mit der Situation überfordert gewesen sei, konnte Knickrehm nicht nachvollziehen. "Babygeschrei ist eine Situation, die ein Erwachsener beherrschen sollte und muss."
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