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Bedburg-Hau: Beuys-Witwe erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Museum Moyland

zuletzt aktualisiert: 15.05.2009 - 13:12

Fünf Bilder, auf denen Joseph Beuys zu sehen ist, dürfen bei der Austellung auf Schloss Moyland nicht gezeigt werden. Die Witwe des verstorbenen Künstlers (1921-1986) hat das Museum mit einer Einstweiligen Verfügung dazu gezwungen, fünf Fotografien von Manfred Tischer aus einer laufenden Ausstellung zu nehmen.

"Im Wanderer steckt einer, der seine Entwicklung nicht beendet", hat Joseph Beuys einmal gesagt.  Foto: Ulrich Horn
"Im Wanderer steckt einer, der seine Entwicklung nicht beendet", hat Joseph Beuys einmal gesagt. Foto: Ulrich Horn

Die Einstweilige Verfügung wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag von der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf erlassen. Die Witwe wehrt sich zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst gegen die Ausstellung einer Fotodokumentation Tischers aus dem Jahr 1964. Während einer Live-Sendung im ZDF hatte er Joseph Beuys bei der Aktion mit dem späteren Titel "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet" fotografiert.

Diese Aktion bestand darin, dass Beuys einen rechtwinkligen kniehohen Bretterverschlag anfertigte und in den Winkel Margarine einstrich; gleichzeitig wies er seinen damaligen Mitarbeiter an, auf ein am Boden liegendes Papier den Satz zu schreiben: "Das Schweigen des Marcel Duchamp wird überbewertet". Ziel der Aktion war es, den Kunstbegriff neu zu bestimmen.

Die Schwierigkeit des Verfahrens bestand darin, dass von der Live-Sendung keine Aufzeichnung angefertigt wurde. Anhand der Fotodokumentation, Äußerungen von Zeitzeugen und wissenschaftlichen Beiträgen musste die Kammer die Urheberrechtsfähigkeit der Aktion bewerten.

Nach Überzeugung der Richter hätte das Museum die Nutzungsrechte der Fotografien bei der Witwe von Joseph Beuys einholen müssen. Da dies unterlassen wurde, sah die Kammer in der Ausstellung eine urheberrechtswidrige Umgestaltung des Werkes des Künstlers.

Der Gerichtssprecher sprach von "schwierigen Rechtsfragen". Auch deshalb sei die Vollziehung der einstweiligen Verfügung von einer Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 100.000 Euro abhängig gemacht worden, die von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zu stellen sei.

Quelle: DDP

 
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