Kreis Kleve Bezirksregierung: Späte Landung wegen Gewitter

Kreis Kleve · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gestern erklärt, dass Gewitter für späte Landungen am Airport Weeze verantwortlich waren.

Das ist der Airport Weeze
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Die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm und Luftverschmutzung hatte sich über fünf Landungen nach Mitternacht in den ersten beiden Juniwochen beschwert und davon gesprochen, das Nachtflugverbot werde "zusehends ausgehebelt" (RP von gestern).

Stefanie Paul, Sprecherin der Bezirksregierung, hat nun die Gründe für die beanstandeten Landungen benannt. Es handelte sich um Ryanair-Flüge zwischen dem 6. und dem 11. Juni. Sie waren zwischen vier und 32 Minuten nach Mitternacht gelandet. Eine Maschine setzte erst um 1.10 Uhr auf. "Diesen Flügen wurde eine Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt", erläutert Paul. "In den angeführten Nächten lagen starke Gewitter über gesamt Europa. Diese führten zu der Zusammenlegung von Flugsektoren und zu der Einstellung der Abfertigung an zahlreichen Flughäfen."

Van Bebber irritiert

Dass sich die Fluglärmgegner jetzt mit fünf Verspätungen zu Wort melden, findet Flughafen-Geschäftsführer Ludger van Bebber unverständlich: "Wir hatten im ersten Quartal dieses Jahres 60 Prozent weniger Vorfälle dieser Art als 2010. Das wurde auf einer Sitzung der Fluglärmkommission am 5. Mai besprochen. In der Kommission haben auch die Fluglärmgegner einen Sitz und waren anwesend." Damals hätten "alle Beteiligten festgestellt, dass dies eine sehr gute Entwicklung" sei. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung von einer "Aushebelung des Nachtflugverbots" zu sprechen, sei die "Interpretation von Herrn Kandolf".

Strikte Vorschriften

Die Vorschriften der internationalen Zivilluftorganisation (ICAO) seien aus Gründen der Sicherheit sehr strikt, was die Verkehrsleitung bezüglich Gewitterwetterlagen angehe, sagt Stefanie Paul. Die Feststellung einer gefährlichen Wettersituation unterliege in Deutschland dem Deutschen Wetterdienst (DWD). "Die ankommenden und abgehenden Flüge am Flughafen Niederrhein mussten daher von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) einer Slotregulierung unterworfen werden. Die örtliche Luftaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf ließ die Landungen nach dem für diese Fälle vorgesehenen Paragraph 25 des Luftverkehrsgesetzes zu", sagt Paul.

Im Rahmen der Ermessensausübung vor der Entscheidungsfindung finde "in jedem Einzelfall eine gründliche Abwägung zwischen den Interessen aller Beteiligten" statt. Paul weiter: "Hierbei finden besonders die Interessen der Flughafenanwohner Berücksichtigung." Paul betont, dass Anwohner sich beim Dezernat für Luftverkehr in der Bezirksregierung melden können, wenn sie Fragen zu Nachtflugbewegungen haben.

Internet Mehr zum Airport Weeze unter www.rp-online.de/kevelaer

(RP/jul)
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