Kalkar: Bürgerbegehren vor Scheitern
VON LUDGER DISTELKAMP - zuletzt aktualisiert: 11.12.2010Kalkar (RPO). Markt Kalkar: juristische Abfuhr für das Bürgerbegehren. Der Rat entscheidet über die Ablehnung.Gutachter: Auf Unterschriftlisten fehlt der Grund für das Begehren. Verstoß auch gegen das "Wahrheitsgebot".
Der Kalkarer Rat lehnt das Bürgerbegehren zum Erhalt der alten Lampen und Poller ab. Das schlägt die Verwaltung nach einem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Kulka, Ketteler, Palmen, Welmans vor. Darin erhält die Initiative eine juristische Abfuhr. Das Bürgerbegehren steht daher möglicherweise vor dem Scheitern. Darüber wird der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, um 18 Uhr im Rathaus diskutieren und entscheiden.
Zwar ist mit 1121 Unterschriften die Quote für ein Bürgerbegehren erfüllt, weil sich neun Prozent der EU-Einwohner mit Wohnsitz in Kalkar sich dafür aussprechen. Allerdings sei auf mehreren Listen der Text für die Begründung nicht abgedruckt gewesen, sondern nachträglich handschriftlich ergänzt, so Rechtsanwalt Dr. Bruno Ketteler, ehemaliger Reeser Bürgermeister. Das ist nur ein Gesetzesverstoß, den die Kanzlei feststellt.
Zeichen setzen
Die CDU-Fraktion wird bei der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 14. Dezember, um 18 Uhr eine Empfehlung geben, ob der Rat das Bürgerbegehren ablehnen soll, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Günther Bergmann. Es gehe nun auch darum, ein Zeichen für die Einwohner zu setzen, die mit ihrer Unterschrift ein Bürgerbegehren gefordert haben", ergänzt Bergmann. Der Fraktionssprecher der Grünen, Willibald Kunisch, kündigt unterdessen an, dass die Grünen-Fraktion zum "Gefälligkeitsgutachten" eine andere juristische Meinung einholt.
Gegen das "Wahrheitsgebot" ist mit der Benennung von Christine van Brakel-Verholen verstoßen worden, weil sie erst aus der RP erfahren hat, dass die Kalkarerin "Vertretungsberechtigte" der Bürgerinitiative ist. Sie habe zu keinem Zeitpunkt erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen, bestätigt Ketteler den RP-Bericht nach einem Gespräch mit van Brakel-Verhohlen.
Die Auswahl der Hotelbesitzern als Sprecherin habe für die Meinungsbildung der Bürger aber "besonderes Gewicht", weil van Brakel-Verholen auch Stadtplanerin sei. Sie sei aber weder vor Beginn des Begehrens noch später bereit gewesen, eine führende Position zu übernehmen.
Kein Vorschlag zur Kostendeckung
Die Initiative, deren Motor in der Öffentlichkeit vornehmlich Hans-Josef Zirpel gewesen ist, hat auch die notwendige Frist von drei Monaten für ein Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse nicht eingehalten, betont der Jurist in seinem Gutachten. Denn der Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Marktes mit der Festlegung des neuen Beleuchtungskonzeptes ist bereits am 21. April erfolgt, so die Experten-Stellungnahme. Die Bürgerinitiative ist aber erst seit Ende Oktober aktiv. "Der Sinn und Zweck der Fristengebundenheit besteht darin, im Interesse der Stabilität und Verlässlichkeit gemeindlicher Willensbildung zu verhindern, dass ein sachliches Regelungsprogramm des Rates beliebig lange durch ein Bürgerbegehren in Frage gestellt werden kann", erläutert Ketteler.
Das Bürgerbegehren ist ferner unzulässig, weil der Kostendeckungsvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so der Rechtsanwalt. Diese bestehen aus zwei Elementen: Schätzen und Bezahlen der Ausgaben. Dazu fehlten "belastbare Angaben."
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