Rees/Kleve: "Davut wollte Gülsüm nicht töten"
VON RALF DAUTE - zuletzt aktualisiert: 27.11.2009 - 12:16Der achte Verhandlungstag im Mordfall Gülsüm vor dem Landgericht in Kleve war schneller beendet als gedacht. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe gewährt hauptsächlich einen Einblick in das Leben des Hauptangeklagten Davut S.. Am Dienstag werden bereits die Plädoyers erwartet.
9.15 Uhr: Der achte Verhandlungstag beginnt. Richter Christian Henckel verliest Auszüge aus einen Brief, den Davut S., der Hauptangeklagte, an seine damalige Freundin Monique geschrieben hat. Inhalt: "Danke für deinen Brief und die Bilder. Ich habe keinen Grund mehr, dich anzulügen. Ich möchte, dass du die Wahrheit erfährst… Warum ich das nicht bei der Polizei gemacht habe? Ich habe Angst, das zu sagen und dadurch Menschen, die draußen sind, zu gefährden. Ich werde das hinnehmen. Ich nehme keine Drogen."
Was das bedeuten soll, bleibt unklar. Niemand hat Fragen zu den Sätzen.
9.20 Uhr: Marget van Bebber von der Jugendgerichtshilfe beginnt ihren Bericht. Sie weist auf Widersprüche und Unklarheiten im Lebenslauf Davuts hin. Eine war gestern schon aufgefallen: Davut hatte die Schule zum Halbjahr in der Klasse 10a abgebrochen, weil er häufig gefehlt hatte – und die Hauptschule nicht bis zu Ende besucht.
Davuts Kindheit
Sie berichtet über Davuts Kindheit. Seine Eltern lassen ihn zunächst in der Türkei zurück, als sie nach Deutschland übersiedeln, dann wird er im Alter von siebeneinhalb Jahren nachgeholt. Zu dieser Zeit war seine Mutter in Deutschland schon gestorben, er erlebt alles als "völlig fremd". Der Vater kümmert sich um die Kinder, bis die Stiefmutter ins Haus kommt. Grundschule, Hauptschule, Qualifikation für die 10B nicht geschafft, anders als seine Schwester Z., darüber war er "sehr verärgert" – so die Recherchen von van Bebber in der Hauptschule Rees.
Davut hatte eine Lehrstelle in Aussicht. Er hat sie nicht bekommen, weil er die Schule abgebrochen hatte. Als die Familie im Dezember 2007 aus dem Asylbewerberheim auszog, blieb Davut zunächst dort wohnen, "es gab Konflikte mit seinem Vater, er wollte sich von ihm trennen", so van Bebber. Davut selbst, so der Eindruck von Margret van Bebber, will seinen Vater schützen. Ihr gegenüber sagt er, Yusuf S. habe das Beste für seine Kinder gewollt und sei – auch in religiösen Dingen – sehr tolerant gewesen.
Am 1. November 2008, also vier Monate vor der Ermordung seiner Schwester, zieht Davut in die Wohnung an der Neustraße. Zum Jahreswechsel, genauer lässt sich das nicht ermitteln, zogen seine beiden Drillingsschwestern mit ein.
Davuts Hobbys: Fußball, Kickboxen, beides eher sporadisch, ein fester Anlaufort war dagegen das Jugendhaus der Stadt Rees. Seine Zukunftspläne, in den Worten von Davuts Freundin zusammengefasst: "Geld, Auto, Haus."
Zur Tat hat er sich nicht ausführlich geäußert. Er habe seine Schwester nicht töten wollen. "Er hat sich aus der Familie ausgegrenzt gefühlt, die Heimlichkeiten innerhalb der Familie haben ihn bestürzt."
Zur Tat sei es nur gekommen, weil er mehr Alkohol als sonst üblich getrunken habe, weil "Miro" permanent von "Ehre" gesprochen hätte und dann auch noch mitgeholfen habe. Davut empfinde "unendlich viel Trauer", er könne mit der Situation nicht umgehen.
In der JVA sei er sehr angepasst, sehr höflich und sehr zuverlässig und in der Hierarchie der Arbeiter deshalb auch bereits aufgestiegen. Es gab zwei vorherige Verurteilungen, einmal mit 17 Jahren (gemeinschaftlicher Diebstahl) und einmal mit 18 (Sachbeschädigung.) Zur Tatzeit war er 20 Jahre alt. Seine persönliche Reife: "Es gab Faktoren, die für eine altersgemäße Entwicklung sprechen": Auto, Arbeit, Wohnung, Freundin. Aber: Davut lebte zwischen zwei Kulturen. Es gab Bindungsbrüche sowie in der Schule, dazu die Konflikte mit seinem Vater, weshalb er aus der Familie herausdrängte.
Fazit: "Er steht zwischen den Entwicklungsstufen zum Erwachsenen." Margret van Bebber regt die Anwendung des Paragraphen 105 an. Das heißt: Die Kammer soll das Jugendstrafrecht anwenden.
Neuer Antrag
Kurze Befragung, dann stellt die Verteidigung von Yusuf S. einen neuen Antrag. Es soll der Hausbesitzer vernommen werden, zum Beweis der Tatsache, dass dieser am Tag nach der Tat die Reparatur einer Lampe in der Wohnung der Familie veranlasst habe. Was soll das beweisen? Höchstens, dass die Lampe kaputt war. Zur Aufklärung von Schuld und Unschuld tragen Erörterungen von Elektroinstallationen nicht bei. Das ist auch die Ansicht von Staatsanwalt Martin Körber. Mit einer seiner selten Äußerungen regt er an, dass ganze als wahr zu unterstellen – damit sind alle einverstanden.
10.19 Uhr: Das Gericht vertagt sich auf dem kommenden Dienstag. Dann soll bereits mit den Plädoyers begonnen werden.
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