Kleve Dorfstraße: Gericht rügt die Stadt

Kleve · Nach einem Verfahrensfehler der Stadt Kleve musste der Bebauungsplan für die Dorfstraße in Materborn erneut offengelegt werden. Bis morgen können Anregungen gemacht werden. Der Heimatverein hat Bedenken angemeldet.

Die Planung des Ortskerns in Materborn geht in die nächste Runde. Eigentlich sei ihre öffentliche Protest-Aktion beendet gewesen, sagt Birgit Walterfang vom Heimatverein Materborn: "Aber die jetzige Situation hat die Dinge deutlich geändert." Ein Bürger hatte in einem Eilverfahren gegen die Stadt Kleve geklagt, mit dem Ziel, den Bebauungsplan für die Dorfstraße in Materborn außer Vollzug zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) überprüfte das Verfahren und stellte in seinem Urteil, das der RP vorliegt, fest, dass der Bebauungsplan "aus formellen Gründen offensichtlich unwirksam" ist.

Im Beschluss heißt es: "Die offensichtliche Unwirksamkeit des angefochtenen Bebauungsplans folgt daraus, dass die Antragsgegnerin (die Stadt Kleve, Anm. der. Red.) nicht eine erneute Beteiligung durchgeführt hat, nachdem der Plan nach der ersten Offenlage geändert worden ist." Neu hinzugekommen zum alten Plan sind noch die Verbreiterung eines Weges von 2 auf 2,50 Meter, eine neue Verteilung von Parkplätzen und die explizite Zuweisung von möglichen Gebäudegeschossen. So können laut neuem Plan entlang der Dorfstraße zwischen Gemeindeweg und Berliner Straße an insgesamt fünf Standorten Gebäude mit drei Geschossen entstehen.

"Dabei handelt es sich aber um Vollgeschosse. Darauf kann noch ein sogenanntes Staffelgeschoss kommen", erklärt Dieter Frooleyks. Das Mitglied der Heimatfreunde weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er vor seiner Pensionierung jahrelang in Kleves Bauaufsicht gearbeitet. Bis zu zwölf Meter hoch können die Gebäude in Materborns Ortskern dann zukünftig werden. "Das ist ein Freibrief für die neue Skyline von Materborn", sagt Birgit Walterfang.

Trotz der Rüge des Gerichts kam die Stadt am Oberverwaltungsgericht mit einem blauen Auge davon: Denn die Kammer entschied, dass der formelle Fehler nicht für eine Außervollzugsetzung des Plans reiche, "da dieser Mangel ohne weiteres in einem ergänzenden Verfahren" behoben werden kann. Wie es überhaupt zu den Schwierigkeiten kam, erklärt Kleves Rechtsdirektor, Wolfgang Goffin: "Manchmal gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Das Planungsamt hat damals die Ansicht vertreten, dass die Änderungen zu unerheblich seien, um ein neues Offenlegungsverfahren zu starten." Eigentlich handele es sich nur um eine Kleinigkeit, merkt auch Rolf Wagener, Mitglied im Heimatverein und Leiter des Planungsamts von 1972 bis 2000 an. Aber trotzdem: "In meiner Dienstzeit ist so etwas nicht vorgekommen."

Die Stadt Kleve hat den Plan — mit den Veränderungen — jetzt noch einmal offengelegt. Aber nur 15 Tage lang, die Karnevalstage mit eingerechnet. Da sich nur wenig geändert habe, halte er das für nicht weiter gravierend, so Goffin. "Außerdem müssen wir ja auch sehen, dass das Bauvorhaben nicht unnötig behindert wird. Da entstehen Baukosten und Fristen müssen eingehalten werden", sagt der Rechtsdirektor.

Mindestens unglücklich sind die Heimatfreunde mit der knappen Frist. Bis morgen können noch Bedenken eingereicht werden, sie haben noch einmal schriftlich ihre Anregungen an die Stadt geschickt. Darin bitten sie, auch mit Blick auf die 1300 gesammelten Unterschriften, den Plan so anzupassen, dass nur eine angemessene Bebauung im Ortskern zugelassen wird — etwa durch ein- bis zweigeschossige Bauten. Ob das etwas ändert, bleibt abzuwarten.

(lukra)
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