Geldern: Experte: Ryanair muss Hotelkosten übernehmen
VON ANDREAS GRÖHBÜHL - zuletzt aktualisiert: 12.12.2008Geldern (RPO). Ryanair muss mit Schadenersatzforderungen rechnen. Nach Meinung von Reiserechtsexperten kann sich die Fluggesellschaft nicht darauf zurückziehen, nur den Preis für die ausgefallenen Flüge nach Fuerteventura zu erstatten.
Am Dienstag hatte Ryanair erklärt, die Kanareninsel ab dem 31. Januar nicht mehr anzufliegen. Hintergrund ist ein Streit mit der örtlichen Tourismusgruppe. 5000 Menschen müssen deswegen ihren Urlaub umplanen.
Den Flugpreis bekommen die Touristen, die einen stornierten Flug gebucht haben, in jedem Fall zurück. Doch auch die Kosten für das in Fuerteventura gebuchte Hotel oder den Mietwagen müsse Ryanair tragen, sagen Reiserechtsanwälte. Der Fluggast müsse sich auf die Leistung verlassen und die Reise danach ausrichten können.
Der Reisende könne schließlich nicht erst das Hotel buchen, wenn er auf der Insel angekommen sei. Selbst wenn es eine Rücktrittsklausel in den Vertragsbedingungen gebe, trage die Fluggesellschaft eine Verantwortung gegenüber den Reisenden und für die Folgekosten. Rechtsanwälte raten den Betroffenen, sich an Ryanair zu wenden und die Belege für Hotel, Mietwagen oder den Ersatzflug nach Fuerteventura einzureichen. Erst wenn keine Erstattung erfolge, solle man zum Rechtsanwalt gehen.
„Wir zahlen nicht“
Das irische Flugunternehmen weist die Forderungen zurück. „Wir zahlen 100 Prozent des Flugpreises, aber keine Hotelkosten“, sagt Ryanair-Sprecherin Anja Seugling. Die Fluggesellschaft verweist auf die EU-Fluggastverordnung, nach der kein Schadenersatzanspruch bestehe, wenn der Flug mindestens 14 Tage vor dem terminierten Abflug gestrichen wurde. Möglicherweise werden sich bald Rechtsanwälte über die Angelegenheit streiten.
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