Kleve Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Kleve · Das, was der Angeklagte im Dezember 2009 auf dem Gelände der Rheinischen Kliniken in Bedburg gemacht hat, gehöre sich zwar nicht.

Aber es sei nun mal nicht alles strafbar, was sich nicht gehört, stellte der Vorsitzende Richter am Landgericht Kleve, Jürgen Ruby, nach dem Freispruch eines 61-jährigen Mannes aus Kleve fest.

Dem arbeitslosen Analphabeten wurde vorgeworfen, eine unter einer geistigen Behinderung leidende 38 Jahre alte Frau angesprochen und anschließend in einem leerstehenden Haus auf dem Klinikgelände in schamverletzender Weise berührt und mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Im Januar 2012 soll der dreifache Vater die Frau erneut angesprochen und ihr 20 Euro für sexuelle Handlungen mit ihm geboten haben. Die 38-Jährige informierte daraufhin eine Pflegeschwester, die wiederum die Polizei rief.

"Was genau passiert ist, wissen wir nicht und werden wir auch nicht mehr erfahren", fasste Ruby nach der Beweisaufnahme zusammen. Zwar gebe es mehrere Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich sexuelle Handlungen aneinander vorgenommen wurden, allerdings deute nichts deutlich genug darauf hin, dass dies gegen den Willen der Klägerin geschah. Unterschiedliche Angaben, die die Frau bei der Polizei und während des Prozesses vor Gericht machte, sorgten für weitere Irritationen. "Letztlich kann die Aussage der Klägerin keine Grundlage für eine Verurteilung sein", sagte Ruby in der Urteilsbegründung. Der Richter kam den Forderungen von Verteidiger Haas und Staatsanwalt Scholten nach, die beide auf Freispruch plädierten.

"Am Ende steht die Frage, ob die Frau den Angeklagten überhaupt darauf hingewiesen hat, dass sie mit dem, was da passiert, nicht einverstanden ist. Da man davon ausgehen muss, dass dies nicht der Fall ist, kann dem Angeklagten auch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden", hieß es im Plädoyer des Staatsanwaltes.

(miv)
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