Kleve: Führerschein mit 17 beliebt
VON MARTIN MACIAZKA - zuletzt aktualisiert: 16.10.2008Kleve (RPO). Seit dem Start des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17“ ist das Interesse am Führerschein mit 17 gestiegen. Im Kreis Kleve sind 2008 schon 1232 dieser Führerscheine ausgestellt worden. Tendenz steigend.
In Amerika darf man schon mit 16 Jahren alleine Auto fahren, in England mit 17. Und auch in Deutschland ist es mit 17 Jahren möglich, Auto zu fahren – wenn auch nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers. Seit dem Start des Modellversuchs „Begleitetes Fahren ab 17“ im August 2005 ist das Interesse am Führerschein ab 17 stetig gestiegen.
Früher Führerschein beliebt
So auch im Kreis Kleve: Waren es im gesamten Jahr 2007 noch 1503 ausgestellte Fahrerlaubnissen der Klasse B17, so sind es seit dem 1. Januar 2008 schon 1232, Tendenz steigend. Demgegenüber stehen im Jahr 2007 4036 Führerscheine ab 18, im laufenden Jahr bis jetzt etwa 2981. Die Fahrerlaubnis ab 17 hält also mit 30 Prozent einen beachtlichen Anteil an den insgesamt ausgeschriebenen Fahrerlaubnissen. Warum aber ist der Führerschein ab 17 so beliebt? Der Schüler André Schemaitat, 17, findet es gut, dass man mit einem im Straßenverkehr erfahrenen Elternteil üben und Erfahrungen sammeln kann. Robin Küppers, ebenfalls 17 Jahre alt und Schüler, hat seinen Führerschein mit 17 gemacht, um dem Schulstress, den man mit 18 oder 19 kurz vor dem Abitur hat, zuvorzukommen. Außerdem fühlt er sich mit einem Berater als Beifahrer sicherer und hat so Gelegenheit zu üben, bevor er mit 18 alleine auf die Straße gelassen wird. „Nach der Fahrschule ist man ja kein perfekter Fahrer“, sagt Robin.
Auch Erich Int-Veen, Inhaber der Fahrschule Jaspers in Kleve, befürwortet den Führerschein ab 17. Er sagt, Jugendliche fangen mit 17 mit dem Fahren an, um schnell mobil zu werden und früher Erfahrungen zu sammeln. Was das begleitete Fahren ab 17 von dem „normalen“ Führerschein unterscheidet, sind neben der benötigten Begleitung die zusätzlichen Auflagen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder BE sein. Zudem dürfen höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen sein und die Person während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Für den Fahrer gilt die Null-Promille-Grenze.
Ziel des nun schon über drei Jahre dauernden Modellversuchs „Begleitetes Fahren“ ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verminderung des Unfallrisikos. An den meisten Verkehrsunfällen waren im Jahr 2005 18- bis 24-jährige Autofahrer beteiligt. Nach Einführung des Projekts begingen laut einer Studie in Niedersachsen die Teilnehmer am begleiteten Fahren 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße und verursachten 28,5 Prozent weniger Unfälle. Auch das Risiko, dass Jugendliche gegen die Auflagen verstoßen, ist gering. So wurden von insgesamt 91.000 Teilnehmern in Deutschland nur etwa 20 Verstöße gemeldet.
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