Kleve: Fuji in Kleve: Weitere 180 Jobs weg
zuletzt aktualisiert: 14.11.2008Kleve (RPO). Ende März 2009 stellt die Fujifilm Recording Media GmbH die Produktion in Kleve ein. Jetzt wurde bekannt, dass das Logistikunternehmen, die „MOL Distribution Deutschland GmbH“, zum 30. Juni 2009 aufgelöst wird.
MOL war für den Vertrieb und die Lagerhaltung der Fuji-Produkte zuständig und auch auf dem Fuji-Gelände angesiedelt. Die Gesellschafter des Logistik-Unternehmens werden die MOL zum 30. Juni des nächsten Jahres auflösen, da Fujifilm Recording Media den Vertrag mit dem Logistiker für Vertrieb und Lagerhaltung gekündigt hatte.
Insgesamt fallen 182 Arbeitsplätze durch die Schließung weg. Nach dem Produktionsstopp bei der Fujifilm Recording Media GmbH kam zunächst das Aus für 140 geringfügig Beschäftigte.
Die Signale
Fuji hatte den 40 verbliebenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern Hoffnung gemacht, dass sie ihren Job in Kleve behalten würden. Ob die Signale aus taktischen Gründen an die MOL-Mitarbeiter ausgesandt wurden, um die Zahl der durch den Produktionsstopp bedingten Jobverluste nicht noch weiter nach oben schnellen zu lassen, kann auch der MOL-Betriebsratsvorsitzende Frank Erhard nicht einordnen.
Für den 42-jährigen Erhard endet damit im nächsten Jahr ein langer Abschnitt seines Berufslebens auf eine bittere Weise. „Ich war hier einer der Ersten, die vor 20 Jahren bei MOL anfingen“, blickt Erhard zurück. Von den einstmals 250 Mitarbeitern wurden sukzessive immer mehr abgebaut, bis jetzt die komplette Schließung verkündet wurde. Frank Erhard dankte den MOL-Beschäftigten trotz der schlechten Nachhrichten für ihr Engagement: „Ich bewundere unsere Arbeiter, die hier weiter voll mitziehen.“ An oberster Stelle stehe, so Erhard, dass jetzt für die Mitarbeiter das Beste herausgeholt wird. Über einen Sozialplan für die Beschäftigten des Logistik-Unternehmens wird demnächst verhandelt. Dietmar Kehm, Gewerkschaftssekretär bei ver.di, baut darauf, dass Fuji die geringfügig Beschäftigten mit Geldern aus den Töpfen ihres Hauses verabschieden muss. Es lag nämlich keine Genehmigung nach dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz vor. Und die wäre notwendig gewesen, da die MOL-Mitarbeiter auf dem Fuji-Gelände und auch auf Fuji-Anweisung arbeiteten. „Wir haben einen Rechtsanspruch, da dieser Tatbestand vorhanden ist“, sagte Kehm, der den Anspruch notfalls einklagen will. Der Vorteil für die MOL-Betroffenen, sie würden nach dem besseren Sozialplan von Fuji abgefunden. Zweiter Vorteil: es bliebe somit auch mehr für die Beschäftigten über, die nicht unter diese Regelung fallen.
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