Kleve: Geflügel darf wieder raus
zuletzt aktualisiert: 30.03.2007Kleve (RPO). Im gesamten Kreis Kleve ist ab dem 1. April die Freilandhaltung von Geflügel für alle Geflügelhalter wieder erlaubt. Dies ist laut Kreisverwaltung möglich, weil die überwinternden Wildvögel die hiesige Region inzwischen wieder verlassen haben und sich dadurch die Seuchengefahr verringert hat.
Wer sein Geflügel jetzt wieder im Freien halten will, hat dies jedoch beim Kreisveterinäramt schriftlich anzuzeigen. Möglichkeit dazu besteht unter der Faxnummer 0 28 21/ 8 52 30 oder per E-Mail an vet-verwaltung@kreis-kleve.de. Entsprechende Anzeigevordrucke sind im Internet herunterzuladen (www.kreis-kleve.de/Gefluegelpest/Formulare) oder beim Kreisveterinäramt unter Tel. 0 28 21/ 8 52 29 anzufordern. Außerdem müssen Enten und Gänse, die im Freien gehalten werden, vierteljährlich untersucht werden.
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