Kleve Gericht hält Tweestrom offen

Der BUND hat sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf durchgesetzt: Der Planfeststellungsbeschluss in Sachen Tweestrom Kleve wird aufgehoben. Das teilte die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Mittwoch, 3. August 2011, mit.

Dieser Beschluss gestattete der Stadt Kleve, den Altrheinarm in einem Teilstück aufzuheben und zu verfüllen. Das sollte, so hieß, der Erweiterung des Beton-Fertigteilewerks Tönissen und damit der örtlichen Wirtschaftsförderung dienen.

Der BUND hatte unter den Gesichtspunkten des Biotop- und Artenschutzes Bedenken gegen dieses Vorhaben. Diese Bedenken teilt das Verwaltungsgericht: "Nach Auffassung des Gerichtes verstößt der Planfeststellungsbeschluss gegen zwingende wasserrechtliche Vorgaben", hieß es in der Urteilsbegründung. Diese erlaubten eine Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Gewässers nur bei einem überörtlichen Interesse. Das sei hier aber nicht gegeben, weil sich die wirtschaftlichen Auswirkungen lokal auf die Stadt Kleve beschränken, so das Gericht.

(jul)
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