Kleve: Gutachterin: Missbrauch war wohl erfunden
VON MARC CATTELAENS - zuletzt aktualisiert: 01.09.2010 - 16:39Im Mittelpunkt des dritten Verhandlungstages am Mittwoch, 1. September, gegen einen 38-Jährigen Klever, der seine Stieftochter mehrfach sexuell missbraucht haben soll stand die Frage, ob die Aussage des potenziellen Opfers glaubwürdig ist oder nicht. Dazu trug eine Psychologin ein so genanntes aussagepsychologisches Gutachten vor.
Die Gutachterin bescheinigte dem Mädchen, das zum Zeitpunkt der angeklagten Taten acht beziehungsweise neun Jahre alt war, eine "hohe Fantasiebegabung bei einer labilen Realitätsanbindung".
"Pseudo-Erinnerungen"
Das Mädchen hatte ausgesagt, dass sein Stiefvater es in der Zeit von Ende 2004 bis Januar 2006 mehrfach genötigt habe, ihn sexuell zu befriedigen. Einmal soll es zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die Gutachterin kam jedoch zu dem Schluss, dass das Mädchen "Pseudo-Erinnerungen, die sich verselbstständigten, anstelle von tatsächlich Erlebtem"geschildert habe. Das Kind hatte auch ausgesagt, dass es einmal von 20 Männern sexuell missbraucht worden sei. Diese Aussage sei "nicht erlebnisbasiert" gewesen und habe auf "Vorstellungen und Alptrauminhalten" beruht, so die Psychologin.
Nur ein Plädoyer
Nach etwa sechs Stunden Verhandlung schloss Richter Gerhard van Gemmeren die Beweisaufnahme. Weil die beiden Verteidiger des Angeklagten und die Nebenklage-Vertreterin sich noch Zeit erbaten, ihre Plädoyers vorzubereiten, kam es, dass ausschließlich Staatsanwalt Schulte sein Plädoyer vortrug. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles erfunden ist", sagte Schulte. Er sei der Überzeugung, dass sich der Angeklagte in einem Fall des sexuellen Missbrauchs und in einem weiteren Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes strafbar gemacht habe. Dafür beantragte er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten
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