Kleve: Hoffnung auf Urteil
VON GUIDO SCHWARTGES - zuletzt aktualisiert: 08.08.2009Kleve (RPO). Der Prozess gegen die deutsch-türkischen Geschwister, durch die im September 2008 zwei Motorradfahrer starben, ging gestern weiter. Verfahren gegen Fatma O. eingestellt. Urteil gegen den Bruder wird am Dienstag gefällt.
Das Landgericht Kleve hat gestern bereits eine Vorentscheidung im Prozess gegen die Geschwister Fatma und Osman O. (die RP berichtete) getroffen. Der Vorsitzende hatte angeregt das Verfahren gegen die junge Frau wegen zu geringer Schuld einzustellen.
Zuvor hatten die Kraftfahrzeug-Gutachter Guido Plum und Manfred Becke dargelegt, dass Fatma O. es problemlos geschafft hätte, ihren Überholvorgang zu beenden und vor den entgegenkommenden Motorrädern auf ihre Fahrbahn zu schwenken, wäre sie nicht vom nachfolgenden Auto ihres Bruders gestreift worden.
Staatsanwalt fordert 30 Monate
Ende des Verfahrens
Das Urteil gegen Osman O. wird für Dienstagmittag erwartet. Der Strafrahmen nach Erwachsenenstrafrecht sieht laut Staatsanwalt bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe vor. Gefordert hat er die Hälfte – zwei Jahre und sechs Monate.
Der Verteidiger O.'s fordert wegen des familiären Hintergrundes des 21-jährigen Angeklagten eine Strafe nach Jugendstrafrecht.
Ihr wurde die Auflage gemacht, 300 Euro an den Malteser Hilfsdienst zu spenden. Danach verließ die junge Frau unter dem Raunen der niederländischen Prozessbeobachter die Anklagebank, blieb aber im Saal. Gegen ihren Bruder Osman O. wird das Urteil erst am Dienstag gefällt. Gestern hielten Staatsanwalt und Verteidiger bereits ihre Plädoyers.
Osman O. habe sich so stark strafbar gemacht, wie in der Anklageschrift angenommen, sagte der Staatsanwalt. Und er forderte eine nicht bewährungsfähige Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Darüber hinaus solle sein Führerschein für mindestens zwei Jahre eingezogen werden. Mit der Strafforderung verbunden war die Feststellung der Jugendgerichtshilfe, dass bei Osman O. durchaus Erwachsenenstrafrecht anzuwenden sei.
Für eine zumindest geringe Genugtuung bei den Angehörigen der beiden beim Unfall getöteten niederländischen Motorradfahrer sorgte die Feststellung, dass diese keine Mitschuld treffe. Auch dies hatten die Gutachter festgestellt.
Wutentbrannt verließen zwei der niederländischen Prozessbesucher türenschlagend den Gerichtssaal, als der Verteidiger Osman O.'s wortreich versuchte, die Schwere des Vergehens zu mildern. Die Betroffenheit der Angehörigen sei eine verständliche, menschliche Reaktion, aber die Aufgabe des Gerichts sei eine sachliche Klärung des Vorfalls.
In seinem Schlusswort sprach Osman O. endlich das Bedauern über den schrecklichen Ausgang der Verfolgung aus, auf das die Angehörigen so lange gewartet hatten. Weitergehende Stellung wollte er aber nicht nehmen. Danach lagen sich die Geschwister schluchzend in den Armen.
Jolita Driessen, die Freundin des einen toten Motorradfahrers bekam zum Prozessende die erhoffte Gelegenheit, zu erzählen, was Frank Fleuren für ein Mensch gewesen ist. Dabei wollte sie dem Täter in die Augen schauen, ins Gesicht ihres Freundes könne sie nie mehr blicken. Jetzt hofft sie auf ein "angemessenes" Urteil der Richter.
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