Kleve: Kies baggern – für Firmen jetzt viel teurer
VON THOMAS CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 06.02.2007Kleve (RPO). goch / kreis kleve Kies abbauen – ein lukratives Geschäft für die Werke in Goch-Kessel, Vorselaer und Wemb. Aber auch eines, das die Unternehmen künftig weitaus mehr kosten wird. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf müssen die gmg goch kies gmbh & co kg und auch alle anderen in diesem Bereich tätigen Unternehmen künftig ihrer „Entgeltpflicht nach dem Wasserentnahme-Entgeltgesetz NRW“ nachkommen – auch, wenn ihnen das Gelände, auf dem sie baggern, selbst gehört. Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichts mitteilte, habe das Gericht damit den Eilantrag eines Kiesunternehmens abgewiesen, das keine Vorauszahlungen leisten wollte.
Verdunstung
Grund für die Entscheidung: Durch „Haftwasser und Verdunstung“ verbrauche, so das Gericht, jedes Kieswerk bis zu 36 000 Kubikmeter Wasser. Und durch die Kieswäsche gebe es „eine nachteilige Veränderung der Güte“ des Wassers, „weil es bei dem Waschvorgang mit dem abgewaschenen Schmutz durchsetzt“ werde. Auf gut Deutsch: Das Waschen an sich wirbelt schon Ablagerungen auf, und der vom Kies abgewaschene Sand sowie weitere Verunreinigungen sorgen für Trübung des (See-)Wassers. Auch am Boden gebe es, so das Gericht, nachteilige Veränderungen. So würde zum beispiel „filtrierenden Organismen wie Muscheln die Lebensgrundlage“ entzogen.
Kein gutes Haar
Die renommierte Krefelder Anwaltskanzlei Anders und Thomé lässt in ihren Anmerkungen zum Düsseldorfer Urteil kein gutes Haar am Beschluss. Entgegen der Auffassung des NRW-Umweltamtes sehe das Verwaltungsgericht bei der Kieswäsche Mengen-Probleme. „Eine Begründung hierfür existiert nicht. Obwohl dem Verwaltungsgericht in den entschiedenen Fällen „von namhaften Gutachtern Expertisen vorliegen, wonach die Kieswäsche des Unternehmens keine nachteiligen chemischen, physikalischen oder biologischen Veränderungen hervorruft, geht das Verwaltungsgericht Düsseldorf ohne jede Begründung vom Gegenteil aus!“ Und nun? Die Krefelder Kanzlei ganz trocken: „Es ist davon auszugehen, dass diese Beschlüsse mit dem Mittel der Beschwerde angegriffen werden.“ Ring frei zur nächsten Runde also!
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